Schleswig-Holstein & Hamburg

Land regelt Vorgehen in Kreisen mit Corona-Inzidenz über 50

Land regelt Vorgehen in Kreisen mit Corona-Inzidenz über 50

Land regelt Vorgehen in Kreisen mit Corona-Inzidenz über 50

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Medizinischer Mundschutz liegt auf einem Tisch. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Per Erlass hat die Landesregierung Corona-Beschränkungen für Kreise mit erhöhtem Infektionsgeschehen neu geregelt. Bei mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen ist im Einzelhandel nur Termin-Shopping möglich, wie das Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Das hat die Landesregierung bereits am Mittwoch beschlossen. Ab der kommenden Woche sind davon die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie Neumünster und Flensburg betroffen.

Die Betreiber der Geschäfte müssen dafür sorgen, dass wartende Kunden vor den Geschäften die Abstandsregeln einhalten können. Das gilt auch für Outlet-Center und Einkaufszentren. Die Beschränkungen gelten aber nicht für Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Tankstellen oder Drogerien. In Kreisen mit einer Inzidenz über 50 dürfen die Innenbereiche von Museen, Gedenkstätten oder Zoos ebenfalls nur mit Termin betreten werden.

Die betroffenen Kreise regeln die Maßnahmen per Allgemeinverfügung. Diese werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert 50 in der laufenden Woche an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

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