Schleswig-Holstein & Hamburg

Kostenlose Tests für Schüler: Neue Corona-Regeln beschlossen

Kostenlose Tests für Schüler: Neue Corona-Regeln beschlossen

Kostenlose Tests für Schüler: Neue Corona-Regeln beschlossen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Ein Corona-Selbsttest wird über dem Federmäppchen eines Grundschülers gehalten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Illustration

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Schleswig-Holsteins Schüler können sich auch in den Herbstferien (4. bis 16. Oktober) kostenlos auf Corona testen lassen. Das gehe in den Testzentren, bei Bedarf stellten Schulen vor den Ferien aber auch Testkits zur Verfügung, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Donnerstag. «Die Selbstauskunft nach einem negativen Corona-Selbsttest gilt dann für Schülerinnen und Schüler wie ein Testzertifikat aus dem Testzentrum.» Der Test gelte 72 Stunden.

Bereits am Mittwoch hatte die Landesregierung mit der ab 20. September geltenden neue Corona-Verordnung des Landes einen Paradigmenwechsel beschlossen. Die Corona-Beschränkungen werden damit überall aufgehoben, wo die sogenannte 3G-Regel gilt, wonach Menschen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Dies gilt für alle Veranstaltungen. Die Maskenpflicht gilt künftig nur noch beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel.

Draußen sind zudem viele Aktivitäten wieder uneingeschränkt möglich. Kino- oder Konzertsäle können bei Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Bei Sportveranstaltungen gibt es keine Zuschauer-Obergrenzen mehr. Auch in Diskotheken darf wieder ohne Maske getanzt werden. Wer nicht vollständig geimpft ist, braucht aber ein höchstens sechs Stunden altes Testergebnis.

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist in Schleswig-Holstein nur noch eine Empfehlung (Ausnahme sind Wahlgebäude). Die Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sporteinrichtungen und touristische Busfahrten. Auch im Hotel gilt künftig die 3G-Regel, die Vorgaben zu wiederholten Tests entfallen.

Mehr lesen