Schleswig-Holstein & Hamburg

Hamburger Ex-Bezirksamtschef wegen Ticketaffäre vor Gericht

Hamburger Ex-Bezirksamtschef wegen Ticketaffäre vor Gericht

Hamburger Ex-Bezirksamtschef wegen Ticketaffäre vor Gericht

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

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Gut vier Jahre nach dem Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark muss sich der damalige Leiter der Genehmigungsbehörde vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den früheren Bezirksamtsleiter von Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), und drei weitere Angeklagte werde am 10. November vor dem Landgericht beginnen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Es seien zwölf Verhandlungstermine bis zum 25. Januar geplant. Zuvor hatte der Sender NDR 90,3 berichtet. Zu dem Rolling-Stones-Konzert am 9. September 2017 - Auftakt der damaligen «No Filter»-Europatournee - waren mehr als 80.000 Fans in den Stadtpark gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im März vergangenen Jahres Anklage erhoben. Sie wirft Rösler vor, bei der Genehmigung des Konzerts vom Veranstalter 300 Kaufkarten und 100 Freikarten verlangt und diesem das Gelände im Gegenzug zu erheblich geringeren Gebühren als üblich zur Nutzung überlassen zu haben. Ebenfalls angeklagt wurden der stellvertretende Bezirksamtsleiter und zwei Verantwortliche der Konzertproduktionsgesellschaft. Rösler soll sich wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sowie Untreue im besonders schweren Fall verantworten.

In der Affäre sind bereits zwei hohe Beamtinnen verurteilt worden, ohne dass die Urteile bislang rechtskräftig wurden. Das Amtsgericht Hamburg hatte am 26. August eine Dezernentin aus dem Bezirksamt Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat zu 120 Tagessätzen von je 115 Euro verurteilt (Az.: 248a Ds 28/19). In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 170 Euro verurteilt worden (Az.: 255 Ds 200/18).

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