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Gericht: Schadensersatz von Tönnies berechtigt

Gericht: Schadensersatz von Tönnies berechtigt

Gericht: Schadensersatz von Tönnies berechtigt

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Ein Schild "Landgericht" und "Staatsanwaltschaft" ist am Gerichtsgebäude in Kiel zu sehen. Foto: Carsten Rehder/dpa

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Im Oktober 2019 blockierten Tierschützer einen Schlachtbetrieb von Tönnies. Jetzt stehen die ersten vor Gericht. Sie sollen Tausende Euro Schadensersatz zahlen und das Gelände nie wieder betreten.

Rund eineinhalb Jahre nach einer Protestaktion von 26 Klima- und Tierschützern in einem Tönnies-Schlachtbetrieb in Kellinghusen in Schleswig-Holstein hält das Kieler Landgericht die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erneut für berechtigt. «Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen im Eigentumsrecht der Klägerseite auf deren privatem Grundstück», sagte die Richterin der 6. Zivilkammer, Katharina Castringius, am Donnerstag.

Zur Höhe der von Tönnies geltend gemachten Forderung von rund 15 000 Euro gegen eine 21-jährige Tierschützerin bestehe aber noch Klärungsbedarf. Diese seien «in der Tat nicht schlüssig dargestellt», räumte der Geschäftsführer der Tönnies Central Services GmbH, Martin Bocklage, vor Gericht ein. Ein Urteil soll es am 3. Juni geben.

Am Rande des Verfahrens demonstrierten nahe des Gerichtsgebäudes rund ein Dutzend Tierschützer gegen Tönnies. Auf Plakaten stand: «Ausbeutung von Mensch und Tier. Solange Leid herrscht kämpfen wir» sowie «Tönnies: Ausbeutung - Umweltzerstörung - Rassismus».

26 Aktivisten hatten am 21. Oktober 2019 den Betrieb des Schlachthofs bei Itzehoe für elf Stunden blockiert. 13 von ihnen werden bisher beklagt. Tönnies fordert nicht nur Schadenersatz, sondern auch die Verurteilung zu Betretungsverboten des Schlachthof-Betriebsgeländes. Dem gab eine andere Zivilkammer des Landgerichts in einem ersten Prozess Ende Februar statt und verurteilte einen Tierschützer zur Zahlung von 15 600 Euro und sprach ein dauerhaftes Betretungsverbot aus. Bei Verstoß droht Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder sechsmonatige Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte legte Berufung ein. Ob Tönnies auch die anderen 13 Aktivisten der Aktion verklagen wird, ist noch offen. Deren Identitäten habe man erst am Vortag erfahren, sagte Bocklage.

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