Schleswig-Holstein & Hamburg

Gericht: Keine schnellere Impfung nach Nierentransplantation

Gericht: Keine schnellere Impfung nach Nierentransplantation

Gericht: Keine schnellere Impfung nach Nierentransplantation

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild

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Menschen mit einer Spenderniere haben einem Gerichtsentscheid zufolge keinen Anspruch auf eine höhere Priorisierung bei der Corona-Schutzimpfung. Auch dass die Frau des Klägers in der Altenpflege arbeite, führe nicht zu einem solchen Anspruch, wie das Verwaltungsgericht Schleswig am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden hat (Az.: 1 B 12/21). Der Mann hatte 2008 eine Spenderniere erhalten. Seitdem muss er sogenannte Immunsuppressiva-Medikamente nehmen.

Mit seinem Eilantrag wollte der Kläger erreichen, dass ihm das Land Schleswig-Holstein unverzüglich die Möglichkeit einer Corona-Schutzimpfung verschafft. Das Gericht kam aber zu dem Ergebnis, dass er wegen seines Gesundheitszustands in die Gruppe derjenigen einzuordnen ist, die mit hoher, nicht jedoch mit höchster Priorität zu impfen seien. Das aus der Organtransplantation allgemein folgende Risiko sei bereits durch Zuweisung einer hohen Priorität in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums berücksichtigt worden.

Nicht entschieden hat das Verwaltungsgericht die Frage, ob die Priorisierung bei der Impfung überhaupt durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums geregelt werden kann oder ob dafür eine Entscheidung des Bundestags nötig ist. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eingelegt werden.

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