Schleswig-Holstein & Hamburg

Eilantrag einer Zahnärztin auf vorzeitige Impfung abgelehnt

Eilantrag einer Zahnärztin auf vorzeitige Impfung abgelehnt

Eilantrag einer Zahnärztin auf vorzeitige Impfung abgelehnt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag einer Zahnärztin auf eine vorzeitige Corona-Schutzimpfung abgelehnt. Die Frau hatte diesen mit ihrer zahnärztlichen Behandlungstätigkeit begründet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Diese Tätigkeit rechtfertige aber laut Corona-Impfverordnung keine vorrangige Behandlung. Derzeit seien in Hamburg ausschließlich Personengruppen mit höchster Priorität zu Impfung aufgerufen. Die niedergelassene Zahnärztin gehöre nicht dazu, da sie weder in einer stationären Einrichtung zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer Menschen noch in einem Bereich medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sei.

Das Gericht stellte den Angaben zufolge auch fest, dass aufgrund der Knappheit der Impfstoffe eine Priorisierung der zu impfenden Personen erforderlich ist. Dies sei entsprechend der Beschlussempfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts erfolgt.

Gegen die Entscheidung kann die Zahnärztin Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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