Schleswig-Holstein & Hamburg

Bundesgerichtshof: Pfand für Flaschen und Gläser

Bundesgerichtshof: Pfand für Flaschen und Gläser

Bundesgerichtshof: Pfand für Flaschen und Gläser

dpa
Karlsruhe
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nimmt am Donnerstag (10.30 Uhr) die Preise für Lebensmittel in Werbeprospekten unter die Lupe. Es geht um die Frage, ob das Pfand für Flaschen oder Gläser direkt mit eingerechnet werden muss - oder auch separat ausgewiesen werden darf. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Der Verband Sozialer Wettbewerb hat eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. In deren Werbung standen für Getränke und Joghurt die reinen Preise, mit dem Zusatz «zzgl. ... € Pfand». Der Verband hält das für unzulässig. Der Verbraucher wolle wissen, wie viel er an der Kasse zahlen müsse. Das Unternehmen beruft sich auf die Preisangabenverordnung. Dort steht, dass «eine rückerstattbare Sicherheit» extra anzugeben ist, nicht im Gesamtbetrag.

Nach den vorinstanzlichen Urteilen ist diese Vorschrift inzwischen durch europäisches Recht überholt und dürfte eigentlich nicht mehr angewandt werden. Trotzdem ist sie noch in Kraft. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte dies der Warenhauskette zugute gehalten: Sie befolge geltendes Recht. Nun sollen die BGH-Richter den Konflikt auflösen. (Az. I ZR 135/20)

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