Schleswig-Holstein & Hamburg

Bundesgericht: Weitere Fahrverbote wären verhältnismäßig

Bundesgericht: Weitere Fahrverbote wären verhältnismäßig

Bundesgericht: Weitere Fahrverbote wären verhältnismäßig

dpa
Leipzig/Hamburg (dpa/lno) -
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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Nach dem Oberverwaltungsgericht Hamburg hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht der Hansestadt bescheinigt, zu wenig für saubere Luft zu tun. Sie müsse weitere Dieselfahrverbote erwägen und in den Luftreinhalteplan aufnehmen, entschieden die Richter.

In Hamburg könnten weitere Dieselfahrverbote drohen. Außerdem muss die Stadt ihren Luftreinhalteplan überarbeiten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag (Az.: BVerwG 7 C 4.20). «Die Erwägungen von Fahrverboten sind im Plan aufzunehmen», sagte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Andreas Korbmacher. Die Bundesrichter bestätigten damit weitgehend ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg. Dieses hatte bereits im November 2019 die angekündigten Maßnahmen der Hansestadt als nicht ausreichend gerügt, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) zu erreichen (Az.: OVG 1 E 23/18).

Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), weil jahrelang die Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) an der Messstelle in der Habichtstraße überschritten worden waren. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht davon aus, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in dieser Straße spätestens im Jahr 2025 eingehalten wird. Die Habichtstraße ist Teil des vielbefahrenen Rings 2, Spalding- und Nordkanalstraße sind wichtige Verbindungen zwischen Innenstadt und dem Osten Hamburgs.

Unter anderem hatte die Stadt die Messhöhe von eineinhalb auf vier Meter erhöht - dabei war es zu besseren Werten gekommen. Begründet hatte die Hansestadt diese Maßnahmen mit dem Hinweis, dass die meisten Wohnungen in vier Metern Höhe oder höher lägen. Laut Bundesverwaltungsgericht ist dies aber nicht zulässig. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben sei die Mess- und Prognosehöhe nicht nach der Lage von Wohnungen zu bestimmen, sondern so, dass die Gefahr unbemerkter Grenzwertüberschreitungen minimiert werde, hieß es in der Begründung.

Seit dem 31. Mai 2018 gelten in Altona an der Stresemannstraße für Lastwagen und an der Max-Brauer-Allee für Lastwagen und Autos Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, die die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllen. Der BUND fordert weitere Durchfahrverbote an der Habichtstraße in Barmbek-Nord und im Bereich Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße in Hammerbrook. Außerdem müsse die Stadt den neuen Luftreinhalteplan bis September vorlegen.

Ein Sprecher der Umweltbehörde sagte: «Die Entscheidung aus Leipzig werden wir jetzt sorgfältig bewerten und dann prüfen, welche Maßnahmen wir daraus für die Luftreinhaltung in Hamburg ableiten.» Wichtige Detailhinweise zur Umsetzung würden erst in der schriftlichen Urteilsbegründung zu finden sein. «Wie angekündigt, arbeiten wir derzeit ohnehin bereits an einer Aktualisierung des Luftreinhalteplans.»

Die BUND-Landesvorsitzende Christiane Blömeke nannte das Urteil eine sehr gute Entscheidung für die Gesundheit der Menschen. Die Belastung der Luft sei immer noch zu hoch, auch wenn die Messwerte vor allem coronabedingt gesunken seien. Jetzt sei eine ambitionierte Luftreinhaltepolitik nötig, denn die Straßen würden schon wieder voller. «Genau das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr dem Hamburger Senat ins Stammbuch geschrieben», sagte Blömeke.

Die Verkehrsexpertin der Linken-Bürgerschaftsfraktion, Heike Sudmann, sagte, die Stadt dürfe nicht vor Fahrverboten zurückschrecken, wenn sie notwendig seien. «Umgehen ließen die sich aber auch langfristig, wenn Hamburg endlich ein Stadtbahn-Netz bekommen würde und die Autofahrer:innen damit eine starke Alternative hätten.»

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