Schleswig-Holstein & Hamburg

Betriebe sollen Nachweise über Corona-Tests ausstellen

Betriebe sollen Nachweise über Corona-Tests ausstellen

Betriebe sollen Nachweise über Corona-Tests ausstellen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Testreifen für einen Corona-Test ist zu sehen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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In Hamburg kommt man nur noch mit einem negativen Corona-Test beim Friseur auf den Stuhl. Geht es nach dem Senat, sollen auch Betriebe ihre Mitarbeiter testen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Die Friseure setzen auf Selbsttests im Salon.

Hamburgs Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern Corona-Schnell- und Selbsttests anbieten und auch Bescheinigungen über das Ergebnis ausstellen können. Ein solcher Nachweis über ein negatives Ergebnis, der zwölf Stunden gültig sei, könne die Mitarbeiter dann zur Nutzung bestimmter Leistungen berechtigen, teilte die Gesundheitsbehörde am Mittwoch mit. Bislang ist ein negatives Testergebnis in Hamburg beispielsweise für einen Friseurbesuch erforderlich.

Voraussetzung sei, dass es in den Betrieben Testbeauftragte gebe, die für die Schnelltests geschult und der Gesundheitsbehörde gemeldet worden seien. Zudem müsse das Unternehmen eine Selbstverpflichtung gegenüber der Behörde eingehen, hieß es.

Laut Corona-Eindämmungsverordnung sollen Arbeitgeber «ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz anwesend sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels eines Schnelltests» unterbreiten. Bisher geschieht dies allerdings auf freiwilliger Basis.

Hamburgs Friseure wollen ihren Kunden die Möglichkeit geben, sich in den Salons auch selbst unter Aufsicht zu testen. Die Selbsttests seien für Kunden und Friseure eine unkomplizierte Möglichkeit, sagte Innungsobermeister Birger Kentzler der Deutschen Presse-Agentur. Neben den Schnelltests, die in Testzentren oder Apotheken gemacht werden können, könnten auch Selbsttests akzeptiert werden, die unter Aufsicht von geschulten Mitarbeitern der Salons gemacht würden, sagte Kentzler. «Die beäugen dann, ob alles richtig gemacht wird.»

Der Aufwand für die Friseure sei geringer «als manche denken», sagte Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann. Laut Kammer ist eine Person schon für die Überwachung des Tests qualifiziert, wenn sie den Beipackzettel des Tests gelesen oder ein Erklärvideo angeschaut hat. «So dürfen Kunden vor den Geschäftsräumen einen Selbsttest durchführen, das Testergebnis abwarten, vorzeigen und bei negativem Ergebnis direkt im Anschluss ihren Termin wahrnehmen.»

Kentzler zufolge hat es wegen der neue Test-Regel in den Friseursalons «einen Haufen Absagen» gegeben. «Die Leute rufen uns an und sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Gerade die älteren Semester, die auch schon zwei Mal geimpft sind, äußern Unverständnis.» Beschweren wolle er sich dennoch nicht. «Schließlich sind wir so ziemlich die einzigen, die noch geöffnet haben. Und da war es klar, dass es schärfere Regeln geben wird. Ansonsten ließe sich das ja kam begründen.»

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