Schleswig-Holstein & Hamburg

Betreuungseinrichtungen: Zahl der Zwangsmaßnahmen zugenommen

Betreuungseinrichtungen: Zahl der Zwangsmaßnahmen zugenommen

Betreuungseinrichtungen: Zahl der Zwangsmaßnahmen zugenommen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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In Ausnahmefällen dürfen Ärzte oder Pfleger in Heimen und Krankenhäusern die Bewegungsfreiheit von Patienten einschränken. Dafür ist aber eine richterliche Genehmigung nötig. In Hamburg wird laut einer offiziellen Statistik immer häufiger Zwang angewendet.

In den Hamburger Betreuungseinrichtungen hat die Zahl der gerichtlich genehmigten Zwangsmaßnahmen stark zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden 210 freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt und 209 von Betreuungsgerichten genehmigt, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Olga Petersen und Thomas Reich hervorgeht. 2017 waren es nicht einmal halb so viele. Damals wurden 92 Anträge von Krankenhäusern, Heimen oder sonstigen Einrichtungen gestellt, denen die Gerichte in 82 Fällen zustimmten. 2018 wurden 112 von 123 beantragten Zwangsmaßnahmen genehmigt, im Jahr darauf 137 von 171.

Zu den Maßnahmen zählen nach Angaben der Fachstelle Pflege ohne Zwang beim Bezirksamt Altona Fixierungen mit Gurten, ruhigstellende Medikamente, der Einschluss im Zimmer, Ortungsanlagen oder auch das Verstecken von Kleidung, Schuhen oder Handtasche. Welche Gruppen von Betreuten - etwa demente Pflegeheimbewohner oder psychisch Kranke - wie stark betroffen waren, konnte der Senat nicht sagen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen könnten in Ausnahmefällen notwendig sein, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliege und Alternativmaßnahmen nicht zur Verfügung stünden, hieß es in der Senatsantwort weiter. Betreiber von Pflegeeinrichtungen seien gesetzlich verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und auf dieser Grundlage geeignete Methoden zur Vermeidung solcher Eingriffe anzuwenden.

Petersen erklärte als familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion: «Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. Die zunehmenden Fälle geben großen Anlass zur Sorge, denn freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur die Ultima Ratio sein.»

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