Schleswig-Holstein & Hamburg

Beschäftigte in Jugendarbeit zur Impfung berechtigt

Beschäftigte in Jugendarbeit zur Impfung berechtigt

Beschäftigte in Jugendarbeit zur Impfung berechtigt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Corona-Schutzimpfung können in Hamburg jetzt auch Angestellte im Nahverkehr und in der Jugendarbeit bekommen. Berechtigt seien nun auch in besonders relevanter Position Beschäftigte von Apotheken und medizinischen Laboren sowie Jugendgruppenleiter und Ehrenamtliche, die an Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche mitwirken, teilte die Gesundheitsbehörde am Freitag mit.

«Wer unsere Busse und Bahnen fährt, hält Hamburg in Bewegung, kann das aber natürlich nicht aus dem Home-Office», sagte Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Mitarbeiter von Jugendfreizeiten seien zum Impfen aufgerufen, um im Sommer wenigstens einige Angebote für Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Zeit möglich zu machen

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