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Auto als Waffe benutzt: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen

Auto als Waffe benutzt: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen

Auto als Waffe benutzt: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild

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Ein Streit um Drogenschulden eskaliert: Ein 23-Jähriger fährt einen Mann mit dem Auto an, ein zweiter kann sich nur mit einem Sprung vor ihm retten. Jetzt sprach das Gericht das Urteil in dem Prozess.

Ein 23-Jähriger, der nach einem Streit um Drogenschulden einen Mann mit dem Auto angefahren und schwer verletzt hat, ist am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Kieler Landgericht setzte die Strafe unter Auflagen auf drei Jahre zur Bewährung aus. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen.

Nach Feststellungen des Gerichts fuhr der Angeklagte nach einer Schlägerei um Drogenschulden seines Bruders Ende Juni 2020 einen Mann mit einem Auto an. Ein zweiter musste sich mit einem Sprung über das Geländer einer Fußgängerbrücke retten. Der Angefahrene erlitt einen Beckenbruch und leidet noch an Unfallfolgen, der andere kam mit Schürfwunden davon.

Die Anklage lautete auch auf versuchten Totschlag. Doch der 23-Jährige schrammte nach Worten des Vorsitzenden Richters Jörg Brommannn «ganz knapp am versuchten Tötungsdelikt vorbei». Die Kammer habe nach langen und sorgfältigen Beratungen Zweifel am Tötungsvorsatz gehabt, sagte Brommann. Zudem sei die Tat «absolut wesensfremd für den Angeklagten», der durch die körperliche Auseinandersetzung «in akuter Belastungssituation spontan im Zorn» gehandelt habe. Seine Steuerungsfähigkeit war zur Tatzeit laut Gutachter erheblich beeinträchtigt.

Der 23-Jährige wurde deshalb unter anderem wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Hinzu kam Unfallflucht - er war zunächst weggefahren, stellte sich aber wenig später der Polizei. Am Tatort hatte er unter anderem eine Laterne angefahren und aus der Verankerung gerissen. Der Wagen seiner damaligen Lebensgefährtin wurde erheblich beschädigt. Ein Nummernschild blieb dort liegen.

Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen und nur in seinem Schlusswort erklärt, er habe niemanden verletzen oder gar töten wollen. Als strafmildernd wertete die Kammer unter anderem den Täter-Opfer-Ausgleich. Demnach zahlte der Mann dem 20-jährigen Schwerverletzten bereits 1500 Euro Schmerzensgeld. Weitere Zahlungen sagte er nach Angaben des Gerichts zu.

Auch die Staatsanwältin hatte zwei Jahre zur Bewährung gefordert. Sie hatte aber auch auf versuchten Totschlag plädiert. Nach dem Urteil kündigte sie ebenso wie die Verteidigung an, auf Rechtsmittel zu verzichten. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt. Das Urteil ist dennoch nicht bereits rechtskräftig, weil die Vertreter der beiden Nebenkläger das Urteil noch mit ihren Mandanten besprechen wollen.

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