Schleswig-Holstein & Hamburg

69-Jähriger soll zwei Frauen in 90er Jahren ermordet haben

69-Jähriger soll zwei Frauen in 90er Jahren ermordet haben

69-Jähriger soll zwei Frauen in 90er Jahren ermordet haben

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Handschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Zwei Frauen werden ermordet. Fast 30 Jahre später werden die beiden Fälle noch einmal aufgerollt. Diesmal unter Verdacht: Ein Bekannter der beiden, der zahlreiche Sexualstraftaten begangen haben soll.

Die Taten klingen extrem grausam: Aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat soll ein heute 69 Jahre alter Mann in den 1990er Jahren zwei Frauen in Hamburg ermordet haben. Das erste Opfer war eine 28-Jährige, die der Angeklagte im Jahr 1993 in ihrer Wohnung in Hamburg-Billbrook aufgesucht, sexuell missbraucht und dann mit einem Handtuch erwürgt haben soll. Sechs Jahre später, im Jahr 1999, soll der 69-Jährige eine 79 Jahre alte Frau in ihrer Wohnung in Hamburg-Billstedt auf ähnliche Weise missbraucht und getötet haben. Im Anschluss soll er Schmuck, sowie eine Handtasche mit persönlichen Dokumenten und einem Scheckkartenheft an sich genommen haben.

Zu Beginn des Prozesses am Dienstag vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Angeklagte sämtliche Tatvorwürfe. Er habe beide Frauen gekannt, mit der 28-Jährigen habe er sogar Sex gehabt, mit ihrer Ermordung habe er aber nichts zu tun, ließ der 69-Jährige durch seinen Verteidiger mitteilen. Für die Ermordung der 79-Jährigen machte der Angeklagte, der sein Gesicht hinter einer Kapuzenjacke zu verbergen versuchte, zwei Männer aus Rumänien verantwortlich.

Anstoß zum aktuellen Prozess lieferte die Soko «Cold Cases», die ungeklärte Mordfälle neu aufrollt. Dabei stellten die Ermittler fest, dass der Mörder in beiden Fällen der gleiche gewesen sein musste - und dass das Profil genau zu anderen Sexualtaten passt, die der angeklagte 69-Jährige im Laufe seines Lebens begangen hat. Schon damals hatte es Hinweise auf eine mögliche Verwicklung des Angeklagten gegeben. «Seine Aussagen waren widersprüchlich, aber nicht belastend genug», erklärte ein Gerichtssprecher.

Der Angeklagte wurde bereits 2011 vom Landgericht Lübeck wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zulasten seiner eigenen Nichte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Davor sei er bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte strafrechtlich verurteilt worden, darunter auch wegen Sexualstraftaten zulasten von Frauen unterschiedlichen Alters. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Landgericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Als erster Zeuge sagte am Dienstag der ehemalige Lebensgefährte der 28-Jährigen aus. Der heute 54-Jährige schilderte, dass der Angeklagte häufig bei ihnen zuhause aufgetaucht sei. Dabei soll er auch einmal zu seiner Freundin gesagt haben: «Ich bring dich noch mal um!». Obwohl seine Lebensgefährtin mit dem Angeklagten «rumgeflirtet» habe, habe er Vertrauen zu ihr und zu dem Angeklagten gehabt. Als er am 12. Juni 1993 mit seinen Eltern in den Urlaub gefahren sei, habe er den Angeklagten sogar gebeten, sich um die 28-Jährige zu kümmern.

Als er am 30. Juni 1993 aus dem Urlaub zurück kam, war seine Freundin tot. Der Türknauf an der Eingangstür fehlte, aus der Wohnung kam ein unangenehmer Geruch: «Wie aufgebahrt» habe die 28-Jährige im Wohnzimmer auf dem Boden gelegen: Nackt, die Beine breit, die Arme am Körper. Als er den Angeklagten einige Zeit später bei Bekannten wieder getroffen habe, habe dieser gebrüllt: «Ich war das nicht!»

Mehr lesen