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44-Jähriger erstochen: Anklage fordert elf Jahre Haft

44-Jähriger erstochen: Anklage fordert elf Jahre Haft

44-Jähriger erstochen: Anklage fordert elf Jahre Haft

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

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Ein Mann ist angeklagt, den neuen Partner seiner früheren Lebensgefährtin auf der Straße erstochen zu haben. Staatsanwalt und Verteidigung fordern mehrjährige Haftstrafen wegen Totschlags. Der Nebenklage reicht das nicht.

Weil er den neuen Freund seiner früheren Partnerin auf der Straße erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg am Mittwoch eine Haftstrafe von elf Jahren wegen Totschlags gefordert. Sie wirft dem heute 36 Jahre alten Angeklagten vor, im September 2020 nach einem Gerangel in Handewitt bei Flensburg mehrfach mit einem knapp 20 Zentimeter langen Küchenmesser auf den 44-Jährigen eingestochen zu haben. Der 44-Jährige erlitt dabei zwölf Verletzungen - ein 17 Zentimeter tiefer Stich durchstach den Angaben zufolge das Herz. Dies führte innerhalb weniger Minuten zum Tod des Mannes.

Kurz vor der Tat soll die damals schwangere Frau dem Angeklagten erzählt haben, dass sie seit einigen Monaten mit dem 44-Jährigen, einem Freund des 36-Jährigen, zusammen ist. Die beiden Männer schickten sich daraufhin beleidigende Nachrichten und verabredeten sich zu einem Treffen vor dem Haus, in dem der 36-Jährige und die Frau lebten, wie der Staatsanwalt ausführte. Beiden Männern ist demnach klar gewesen, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt. Eine Woche zuvor habe die Frau dem Angeklagten bereits gesagt, dass sie sich trennen wolle, dies habe dieser eigenen Worten zufolge jedoch nicht ernst genommen, sagte der Staatsanwalt. Die beiden lebten demnach noch zusammen und schliefen auch weiterhin in einem Bett.

Ein Mordmerkmal sah der Staatsanwalt nicht erfüllt - auch wenn der Mann durchaus aus Eifersucht gehandelt habe. Daher sei der Deutsche wegen Totschlags und nicht wegen Mordes zu verurteilen. Der Mann ist wegen Totschlags angeklagt. In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Flensburg jedoch vorsorglich den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus sonstigen niedrigen Beweggründen in Betracht kommen könnte.

Die Verteidigerin des 36-Jährigen plädierte ebenfalls auf Totschlag. Sie forderte eine Haftstrafe von unter sieben Jahren. Sie sei aus tiefstem Herzen überzeugt, dass ihr Mandant nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Die Gefühle - Wut, Verärgerung, Eifersucht - , die der 36-Jährige zur Tatzeit hatte, seien «normalpsychologisch nachvollziehbar» gewesen und stünden nicht auf tiefster Stufe. Dies müssten sie aber, um das Mordmerkmal sonstige niedrige Beweggründe zu erfüllen. Ihr Mandant sei niemand, der jemand anderen kaltblütig umbringe.

Anders sah dies der Vertreter der Nebenklage. Er forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Seiner Ansicht nach sind die Motive der Tat auf sittlich niedrigster Stufe anzusiedeln. Es sei ein Mord aus Eifersucht gewesen und es könne nicht von einer Affekt- oder Spontantat gesprochen werden.

Das Urteil soll am 7. Juni um 14.00 Uhr verkündet werden.

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