Ab Mittwoch

Verschärfte Corona-Regeln in mehreren Bundesländern

Verschärfte Corona-Regeln in mehreren Bundesländern

Verschärfte Corona-Regeln in mehreren Bundesländern

dpa
Berlin
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Heinweis auf 2G plus bei einer Bar in der Nürnberger Innenstadt. Foto: Daniel Karmann/dpa

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Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt unaufhörlich. Um die Pandemie besser in den Griff zu bekommen, setzen immer mehr Bundesländer zunehmend auf 2G oder 2G plus.

In mehreren Bundesländern treten an diesem Mittwoch verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Mehrere Landeskabinette haben die Verordnungen angepasst. Vielerorts gelten nun 2G-Regeln, das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben.

In Nordrhein-Westfalen werden flächendeckend 2G-Regeln wirksam, in einigen Bereichen wie Diskotheken, Clubs oder Karnevalsfeiern müssen selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).

In Baden-Württemberg wird die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen ausgelöst, weil der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf Intensivstationen zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten wurde. Das verkündete die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart. Von diesem Mittwoch an gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen können. Zudem gibt es in Hotspot-Regionen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Bayern führt am Mittwoch mit Ausnahme des Handels überall die 2G-Regel ein, in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt 2G plus. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit wenigen anderen Personen treffen. Clubs und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. In Kultur und Sport gilt eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz müssen Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten dicht machen.

Weitgehende 2G-Regeln führen auch Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ein. Brandenburg weitet diese auf Einzelhandel aus, ausgenommen sind Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs. Weihnachtsmärkte werden geschlossen. Auf Ungeimpfte kommen strenge Kontaktbeschränkungen zu.

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