Extremismus

Gericht verbietet einstweilig Plakate «Hängt die Grünen»

Gericht verbietet einstweilig Plakate «Hängt die Grünen»

Gericht verbietet einstweilig Plakate «Hängt die Grünen»

dpa
München
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Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei Der Dritte Weg hängt in Zwickau über einem Plakat der Grünen (Archivbild). Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

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Mit einer höchst umstrittenen Plakataktion sorgt eine rechtsextreme Splitterpartei seit Tagen für Empörung. Nun spricht das Landesgericht München ein Verbot aus.

Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan «Hängt die Grünen!» verboten.

Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter des Dritten Weges Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit.

Die Formulierung jemanden «zu hängen» werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.

«Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie», kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. «Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.» Weil die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte, war das Zivilgericht zuständig.

In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate des rechtsextremen Drtten Wegs mit dem Slogan abgehängt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium bereits vergangene Woche mit.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat vier entsprechende Wahlplakate beschlagnahmen lassen. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte. Die Motive seien in der vorigen Woche im Landkreis Nordsachsen nach Anzeigen entdeckt worden.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte hingegen in der vergangenen Woche entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit Kritik. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt.

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