Politik

Stefan Seidler: Keine Angst um SSW-Mandat durch neue Wahlrechtsreform

Stefan Seidler: Keine Angst um SSW-Mandat durch neue Wahlrechtsreform

Seidler zu Wahlrechtsreform: Keine Angst um SSW-Mandat

Siegfried Matlok
Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
Apenrade/Berlin
Zuletzt aktualisiert um:
Stefan Seidler hofft auf eine Wiederwahl bei der Bundestagswahl am 26. September 2025. Foto: Michael Staudt

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Stefan Seidler zum „Nordschleswiger“: Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) bleibt weiterhin von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit.

Die drei deutschen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP wollen in dieser Woche eine neue Wahlrechtsreform im Bundestag beschließen. Die Zahl der Parlaments-Abgeordneten soll drastisch verringert werden, aber der SSW-Abgeordnete in Berlin, Stefan Seidler, sieht dennoch keine Gefahr für das SSW-Mandat.

Seidler glaubt an Wiederwahl

Seidler sagte dem „Nordschleswiger“, er habe in dieser Frage eng und vertrauensvoll mit Vertretenden der drei Regierungsparteien verhandelt. Da an der Befreiung von der Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Partei der dänischen Minderheit nicht gerüttelt wird, glaubt Seidler auch an eine erfolgreiche Wiederwahl.

Nach dem jüngsten Vorschlag der Ampel-Regierung soll die Zahl der Abgeordneten von jetzt 736 auf 630 reduziert werden – in einem ersten Entwurf war sogar von einer Reduktion auf 598 Abgeordnete die Rede.

Neue Mindestgrenze für Mandat

Seidler: „Obwohl wir von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit sind, müssen wir ja die Stimmenzahl aufbringen, die für das billigste Mandat in Deutschland erforderlich ist. Bei den beiden vorliegenden Modellen liegt die Mindestgrenze für ein Mandat zwischen 38.000 und 41.000 Stimmen, doch der SSW hatte bei der Bundestagswahl rund 55.000 Zweitstimmen erhalten. Da ist also noch Luft“, so Seidler auch angesichts der für den SSW weiterhin günstigen Meinungsumfragen.

Mehr lesen