Thema der Woche: Bundestagswahl

Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl

Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl

Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl

Malte Cilsik
Nordschleswig/Apenrade
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Erstmals seit 1961 stellt sich die Partei der dänischen Minderheit SSW zur deutschen Bundestagswahl am 26. September auf. (Archivfoto) Foto: Tom Radetzki/Unsplash

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Bundestagswahl: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. In diesem Artikel beschreiben wir, wie genau dieser Kernsatz der deutschen Demokratie in den Bundestagswahlen umgesetzt wird.

Wer sitzt im Bundestag und was sind seine Aufgaben?

Am 26. September 2021 findet die 20. deutsche Bundestagswahl statt. Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er wird gebildet von Abgeordneten als Repräsentanten des Volkes, die für jeweils vier Jahre gewählt werden. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Außerdem kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung. Diese muss ihm darlegen, was sie getan hat und was sie in der Zukunft plant. Der Bundestag beschließt zudem neue Gesetze und ändert Gesetze, die es schon gibt. Auch entscheidet er über den Staatshaushalt und Einsätze der Bundeswehr.

Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie setzt die Entscheidungen des Bundestages um und macht ihm Vorschläge für neue Gesetze.

Eine Regierung benötigt die absolute Mehrheit, also über 50 Prozent aller Sitze im Bundestag. Falls keine Partei mehr als die Hälfte aller Sitze erhält, was meistens der Fall ist, muss sie sich nach Partnern für eine absolute Mehrheit umschauen. Eine Regierung aus mehr als einer Partei nennt sich Koalition. Die Koalitionspartner schließen einen Koalitionsvertrag über die gemeinsame Ausrichtung. Erst dann wird in geheimer Wahl aller Abgeordneten des Bundestages die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler gewählt.

Warum habe ich zwei Stimmen?

Die Bundestagswahl ist eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl. Die Erststimme entscheidet darüber, welcher Politiker aus deinem Wahlkreis als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Diese Direktmandate vergeben über die Hälfte der Sitze im Bundestag. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise die so eingeteilt sind, dass in jedem ungefähr gleich viele Wahlberechtigte leben. Die andere Hälfte wird über die Landesliste der Parteien bestimmt. Diese stellen in jedem Bundesland Kandidaten für den Bundestag auf.

Ihre Zweitstimme vergeben Wahlberechtigte an eine Partei. Sie hat das größere Gewicht, da sie die Machtverhältnisse im Parlament bestimmt. Denn die Zweitstimme definiert die Anzahl der Sitze für die einzelnen Parteien.

Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Foto: dpa/Peter Endig

Wie viele Abgeordnete sitzen im Bundestag?

Regulär hat der Bundestag 598 Sitze – doch diese Zahl kann sich erhöhen. Das liegt an den Überhangmandaten: Wenn einer Partei über die Zweitstimme beispielsweise 100 Sitze zustehen, aber 110 ihrer Kandidaten per Erststimme direkt gewählt wurden, dürfen diese zehn zusätzlich in den Bundestag einziehen. Damit die übrigen Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, werden auch ihnen prozentual weitere Sitze zugeteilt.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?

Bei der Bundestagswahl 2017 traten 42 Parteien an – so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Im 19. Deutschen Bundestag sind sieben Parteien mit 709 Abgeordneten vertreten: CDU, CSU, SPD, AFD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Wer kommt in den Bundestag?

Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, dürfen in den Bundestag einziehen. Die Fünf-Prozent-Klausel verhindert, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, was die Bildung einer regierungsfähigen Koalition erschweren würde.

Wer wählt den Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird auf der größten parlamentarischen Versammlung der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesversammlung, gewählt. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen. Der Zeitpunkt wird durch den Bundestagspräsidenten bestimmt. Die nächste Bundesversammlung wird am Sonntag, den 13. Februar 2022, stattfinden.

Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt wurden. Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Meist handelt es sich um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.

Wer darf wählen und gewählt werden?

Es gibt ein aktives und ein passives Wahlrecht. Dank des aktiven Wahlrechts kann bei Bundestagswahlen jeder deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren eine Stimme abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch mit einem Wohnort im Ausland möglich – sogar, wenn nie ein deutscher Wohnort vorlag. Volljährigkeit ist auch die Voraussetzung für das passive Wahlrecht – die Wahl in den Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2017 waren nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes etwa 61,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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