Konkurs

Tønder-Bank-Anleger erzielen Sieg gegen Kurator

Tønder-Bank-Anleger erzielen Sieg gegen Kurator

Tønder-Bank-Anleger erzielen Sieg gegen Kurator

Tondern/Tønder
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Kunden der Tønder Bank versammelten sich nach dem Konkurs ihres Geldinstituts in den Tondernhallen, wo sich Direktion und Aufsichtsrat erklärten. (Archiv) Foto: Elise Rahbek

Das Westliche Landesgericht hat im November die Entscheidung bestätigt: Der nach dem Konkurs des Tonderner Geldinstituts eingesetzte Nachlassverwalter muss bis spätestens Ende Januar Papiere vorlegen.

Es muss immer noch ein weiter Weg zurückgelegt werden, bis die Anleger der 2012 konkurs gegangenen Tønder Bank Gewissheit haben, ob sie gegebenenfalls investiertes Geld zurückbekommen. Doch der Verein „Tønder Investor 2009“, der sich der Interessen von 147 Anlegern annimmt, freut sich über einen Sieg gegen den Nachlassverwalter Boris Frederiksen. Er muss bis spätestens Ende Januar Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, warum es zum Zusammenbruch des Geldinstituts gekommen ist.

Schon am 4. März wurde dem Konkursverwalter Boris Frederiksen im Sonderburger Gericht auferlegt, diese Papiere vorzulegen. Doch der Kammeradvokat legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und begründete seine Ablehnung mit seiner Schweigepflicht. Doch das Westliche Landgericht hat im November die Entscheidung aus Sonderburg bestätigt, was den Vorstand des Anlegervereins „Tønder Investor 2009“ freut. „Es gibt Licht am Ende des Tunnels. Damit können wir Einblick in den Maschinenraum der Bank nehmen“, freut sich der Vorsitzende Bjarne Laugesen.

Die Schriftzüge der Tønder Bank wurden auf den Fenstern nach dem Konkurs entfernt, bevor die Sydbank einzog. (Archiv) Foto: DN

Bei den Vereinsmitgliedern handelt es sich um Bankkunden, die drei Jahre vor dem Konkurs Geld in hybrides Kapital investiert hatten. Sie meinen, dass sie irregeführt wurden, da die Bank schon zurzeit der getätigten Investitionen auf unsicheren Beinen stand. Damals investierten 308 Kunden 38 Millionen Kronen Kapital in dieser Form.

 

137 Anleger wollen vor Gericht ziehen

Von den Investoren waren 137 bereit, vor Gericht zu ziehen. Sie meinten, dass das damalige Werbematerial von der Bank geschönt gewesen worden ist. Kaum Chancen auf eine Entschädigung haben Aktionäre, die kurz vor der Pleite Wertpapiere kauften. Das wurde bereits im Laufe des Jahres deutlich. Die Aktionäre hatten sich im Verein „Tønderaktionärer 2010“ zusammengeschlossen.

Auch einer zweiten Forderung hat das Sonderburger Gericht stattgegeben. Der Verein wünschte Akteneinsicht in die Dokumente des Kammeradvokaten zu den einleitenden Verhandlungen gegen die Bankführung, Revisor und Bankdirektor. 

Nun ging es aber um den Aufsichtsrat der Tønder Bank. Zu einem Gerichtsverfahren kam es nie, da ein Vergleich ausgehandelt wurde, wonach die Versicherung des Aufsichtsrats 40 Millionen Kronen in die Konkursmasse bezahlte. Ursprünglich ging es um Forderungen in Höhe von 179 Millionen Kronen.

 

 

Auf Schweigepflicht berufen

 

In diesem Zusammenhang monierte der Verein, dass keinerlei Informationen zu diesem Vergleich an die Öffentlichkeit vorgedrungen waren. Der Antrag auf die vom Kurator nicht gewünschte Akteneinsicht (er berief sich erneut auf die Schweigepflicht) wurde ebenfalls vom Gericht bestätigt, aber in anonymisierter Form. Dabei dreht es sich um mehr als 150 Seiten. Anfang des Jahres soll eine Kopie vorliegen.

Dass sich der Kammeradvokat auf seine Schweigepflicht beruft, ist in meinen Augen eine Unverschämtheit. Er kann uns diese Papiere nicht vorenthalten.

Anneliese Bucka, Vorstandsmitglied von „Tønder Investorer 2009"

 

Anneliese Bucka, Jeising, sitzt seit Beginn im Vorstand von Tønderinvestor 2009“. „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt nach vorne“, freut sie sich. „Dass sich der Kammeradvokat auf seine Schweigepflicht beruft, ist in meinen Augen eine Unverschämtheit. Er kann uns diese Papiere nicht vorenthalten. Nun ist unserem Antrag auf Akteneinsicht stattgegeben worden. Nun können wir hoffentlich sehen, wie es mit den Finanzen der Tønder Bank vor dem Konkurs bestellt war“, erklärt sie.

Der Verein sei besonders dem Vorsitzenden des Vereins „Dansk Aktionærforening“, Niels Mengel, für Unterstützung und Beratung dankbar, unterstreicht sie. Er hatte den Kunden der Tønder Bank nach dem Konkurs geraten, einen Verein zu gründen, der die Interessen der Investoren vertritt.

Urteile gegen Bankdirektor und Revisor

Bankdirektor Mogens Mortensen wurde im Dezember 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Kronen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bankdirektor grob fahrlässig gehandelt hat. Ihm war vorgeworfen worden, die brisante finanzielle Situation der Bank verschleiert zu haben, zu einem Zeitpunkt, als noch Investoren Geld in das Unternehmen steckten. In einem gesonderten Verfahren war dem Revisor der Tønder Bank vom standesrechtlichen Gremium der dänischen Revisoren ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Kronen auferlegt worden.

Bis auf Weiteres hat Frederiksen Honoraransprüche in Höhe von 13 Millionen Kronen geltend gemacht. Das Gericht kürzte diese um 2,2 Millionen Kronen, schrieb Jydske Vestkysten im September 2020.

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