Kommunalpolitik

Stark gestiegene Grundsteuern: Hausbesitzer warten weiter

Stark gestiegene Grundsteuern: Hausbesitzer warten weiter

Stark gestiegene Grundsteuern: Hausbesitzer warten weiter

Hoyer/Højer
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Blick vom Slusevej auf das künstlich geschaffene, viereckige Bassin zum Auffangen von Regenwasser Foto: Volker Heesch

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Ein neues Gesetz und ein neuer Flächennutzungsplan haben zum explosionsartigen Anstieg in Hoyer geführt. Die Finanzpolitiker der Kommune sehen zwei Möglichkeiten, zögern aber noch.

Mit den in die Höhe getriebenen Schätzpreisen am A. R. Kjærbysvej und dem Slusevej in Hoyer (Højer) haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses schon zum dritten Mal beschäftigt, ohne dass sie zu einem Entschluss gekommen sind. Auch auf der jüngsten Sitzung wurde eine Entscheidung zum dritten Mal vertagt, erklärte Bürgermeister Henrik Frandsen (Tønder Listen) auf Anfrage.

Der Fall sei sehr komplex, aber auch von sehr prinzipieller Art, meinte er nach der Ausschusssitzung.

Warum die Preise derart in die Höhe geschnellt sind, hat zwei Gründe. Im Jahr 2018 wurde gesetzlich eine Möglichkeit eröffnet, dass man sein Grundstück in Parzellen aufteilen und verkaufen kann. Obwohl die Hausbesitzer dies gar nicht vorhaben, steigt der Wert der Immobilie, meint die Steuerbehörde Skat.

Neuer Plan wegen Regenwasserbassins

Die Kommune musste einen neuen Bebauungsplan erarbeitet, als das neue Auffangbecken für Regenwasser im Rahmen der Klimaschutz-Gegenoffensiven im Rahmen des Tonderner-Marsch-Projektes angelegt wurde. Nach dem Abriss der Möbelfabrik wurde der Plan für das Gebiet 2018 vom Stadtrat gutgeheißen. 

Obwohl in diesem Bereich des Marschenorts keine Luxusvillen stehen, sind die Schätzpreise für einige Häuser um 361 Prozent gestiegen. Damit entstehen Mehrkosten von 10.000 bis 12.000 Kronen. Daher protestierten Hausbesitzer gegen die Erhöhung und haben jetzt der Kommune eine harte Nuss zum Knacken überlassen, da die Hausbesitzer auf die bevorstehenden Preissteigerungen nicht bei Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplans für diesen Bereich aufmerksam gemacht worden seien. Die Preissteigerungen wären für einige eine schwere Belastung.

 

Wir könnten den Flächennutzungsplan nachträglich mit einem Zusatz ändern, sehen aber auch eine Möglichkeit, wie die Hausbesitzer selbst handeln können. Sie könnten ins Grundbuch eintragen lassen, dass sie an einer Parzellierung ihres Grundstücks gar nicht interessiert sind. Damit könne ihnen auch nicht mehr so viel Geld abgeknöpft werden.

Henrik Frandsen, Bürgermeister

Die Kommunen hat allen Bewohnern des Gebiets die Bezahlung der Grundsteuer zunächst erlassen, bis eine Entscheidung vorliegt. Aber die konnte, wie erwähnt, auch nicht bei der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses getroffen werden. Sie muss dem Stadtrat zur endgültigen Gutheißung vorgelegt werden.

Der Kommune wäre es möglich, den Betroffenen den Preisanstieg seit dem Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplans und der jüngsten Schätzung ganz oder teilweise zu erlassen. „Das würde dann aber für alle Bürger gelten, um keinen zu bevorzugen. Und das gilt dann auch denjenigen, die ebenfalls durch einen neuen Flächennutzungsplan tiefer in die Tasche greifen müssen“, verdeutlicht Henrik Frandsen die prinzipielle Bedeutung dieser Frage.

„Wir könnten den Flächennutzungsplan mit einem Zusatz nachträglich ändern, sehen aber auch eine Möglichkeit, wie die Hausbesitzer selbst handeln können. Sie könnten ins Grundbuch eintragen lassen, dass sie an einer Parzellierung ihres Grundstücks gar nicht interessiert sind. Damit könne ihnen auch nicht mehr so viel Geld abgeknöpft werden“, erläutert der Bürgermeister.

Mehr Zeit benötigt

Dennoch wünschte sich der Ökonomieausschuss mehr Zeit, um das Problem untersuchen zu lassen. „Der Punkt wird wieder auf der Tagesordnung unserer Ausschusssitzung im Juni stehen“, versichert er.

Nach den Vollmachten der Kommune könnte sie die Betroffenen ganz oder teilweise von den Preissteigerungen entbinden. Dies ist der Fall, wenn der Anstieg mehr als 20 Prozent beträgt. Er muss von der Verabschiedung eines neuen Bebauungsplans verschuldet worden und eine direkte Folge des Plans sein. Generelle Verteuerungen auf dem Immobilienmarkt werden als Grund nicht anerkannt.

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