LAS-Vorfall

Schulrat Claus Diedrichsen: „Ein bedauerlicher Fall“

Schulrat Claus Diedrichsen: „Ein bedauerlicher Fall“

Schulrat Claus Diedrichsen: „Ein bedauerlicher Fall“

Tondern/Tønder
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Unruhige Zeiten an der LAS. Foto: Brigitta Lassen

Ein 40-jähriger Lehrer der Ludwig-Andresen-Schule muss sich im November für sein angeblich gewalttätiges Verhalten gegenüber mehreren Schülern vor Gericht verantworten. Der Schulrat Claus Diedrichsen bezieht Stellung.

Als bedauerlich bezeichnet Schulrat Claus Diedrichsen den Fall an der  Ludwig-Andresen-Schule. Ein 40-jähriger Lehrer muss sich im November für sein angeblich gewalttätiges Verhalten gegenüber mehreren Schülern vor Gericht verantworten. „Die Schule ist sehr bestürzt über den Verlauf des Falls. Wir bedauern die gesamte  Situation sehr – vor allem, was die betroffenen Kinder, deren Eltern und den betroffenen Lehrer betrifft“, unterstreicht der Schulrat gestern in einer Stellungnahme.

Viele Aspekte

„Der Fall hat viele Aspekte, und die Sachlage ist recht komplex. Wir können den aktuellen Fall nur begrenzt kommentieren, da er noch nicht abgeschlossen ist und persönliche Informationen im Spiel sind. Wir wollen jedoch deutlich machen, dass wir an unseren Schulen weder körperliche noch psychische Gewalt tolerieren”, so Claus Diedrichsen. Die Schule hätte während des gesamten Verfahrens die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützt und die Eltern dazu aufgefordert, die Schule zu kontaktieren.

„Auch seitens der Schulleitung steht fest, dass, wenn der geringste Verdacht auf Gewaltanwendung im Unterricht bestanden hätte, die Schule anders reagiert hätte.“ Der Lehrer ist seit Schuljahresbeginn bis zur Urteilssprechung suspendiert. Anschließend werde zum Anstellungsverhältnis und dem weiteren Verlauf Stellung bezogen, so Diedrichsen.

 

Kommentar zum Artikel über suspendierten LAS-Lehrer

Vorsicht vor einer Vorverurteilung

Wer nicht die Arbeitsvorgänge von Polizei und Justiz bei Straftaten  und  auch nicht den Unterschied zwischen einer Verdächtigung seitens der Polizei, einer  Anklageschrift  der Staatsanwaltschaft und einem Urteil kennt, muss sich davor hüten,  Angeklagte im Vorfeld  zu verteilen.

Der Artikel in der Donnerstagausgabe des Nordschleswigers war keine Vorverurteilung des 40-jährigen Lehrers der Ludwig-Andresen-Schule, obwohl dies  der Zeitung von Lesern zur Last gelegt wird. Vielmehr wurden  der Inhalt der jetzt vorliegenden Anklageschrift und die Äußerungen der LAS-Leiterin und des Vorsitzenden bei der Generalversammlung der Schule wieder gegeben. Eine Akteneinsicht in eine Anklageschrift können  Medien, Zeugen etc. beantragen aber nicht der Normalbürger. Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich. Dort wird auch die Anklageschrift verlesen. Nur bei Zeugenaussagen von Kindern, Opfern etc. können die Zuhörer und  die Presse vor die Tür geschickt werden. Angeklagte sind trotz der Vorlage einer Anklageschrift also weder schuldig noch freigesprochen. Bis zum Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung.  Das gilt auch für den LAS-Lehrer. Er ist angeklagt, aber nicht verurteilt.

Eltern, deren Kinder vom angeblich gewalttätigen Auftritt der  Lehrkraft erzählt haben,  sind zur Polizei und in die Öffentlichkeit gegangen.  Nicht aber die Eltern der Ludwig-Andresen-Schule, die  den Angeklagten als Lehrer und als Menschen schätzen und von seiner Arbeit  überzeugt sind. Und diese gibt es bestimmt auch. Dass sie schweigen, ist schade. Weder die Eltern, noch die Kollegen noch die Zeitung wissen, was eigentlich an den Vorwürfen dran ist. Das zu klären, ist Aufgabe der Justiz.

Brigitta Lassen (bi)
Lokalredakteurin

 

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