Lehrer vor Gericht
Neun Monate Haft – sechs zur Bewährung
Neun Monate Haft – sechs zur Bewährung
Neun Monate Haft – sechs zur Bewährung
Ob ein ehemaliger Lehrer der deutschen Schule in Tondern seine Haft tatsächlich absitzen muss, ist noch nicht geklärt. Das Urteil im Fall von Gewaltanwendung gegen Schüler fiel deutlich milder aus als in erster Instanz. Der 41-Jährige hofft, dass er trotz des Urteils seinen Beruf weiter ausüben kann.
Das Landgericht in Sonderburg hat am Donnerstag einen 41-jährigen früheren Lehrer an der Ludwig-Andresen-Schule (LAS) in Tondern wie bereits die erste Instanz Ende November 2018 der Gewaltanwendung gegenüber ihm anvertrauten Schülern, die er in den Klassen 1 und 2 unterrichtet hat, schuldig gesprochen. Das Urteil wurde allerdings in Teilen verändert. Er erhielt als Strafmaß neun Monate statt ein Jahr Haft. War der Strafe zuvor ohne Bewährung, wurden nun sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt.
Der Anwalt des 41-Jährigen, Rune Pedersen, geht davon aus, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis kommt, da die Möglichkeit bestehe, anstelle die Haft abzusitzen mit einer Fußfessel ausgestattet zu werden. Verzichtet wird auf eine Ausweisung des 41-Jährigen und die Verhängung eines Einreiseverbotes. Das Gericht ordnete allerdings ein Verbot an, in den kommenden sechs Jahren beruflich und bei Freizeitaktivitäten mit Kindern unter 18 zu arbeiten.
Bestürzt reagierten im Gerichtssaal anwesende frühere Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörige des Verurteilten auf den Schuldspruch und die Aussicht auf eine Haftstrafe.
Einigkeit bei allen Mitgliedern
„In der Frage der Schuld des Angeklagten waren sich alle sechs Mitglieder des Gerichts einig“, erklärte Landgerichtsrichterin Kirsten Thorup bei der Verlesung der Urteilsbegründung und fügte hinzu, dass man Anlass gefunden hatte, das Strafmaß gegenüber der ersten Instanz zu verringern.
Die Richterin, der bei der Urteilsfindung drei Laienrichter und eine weitere Landgerichtsrichterin sowie ein Landgerichtsrichter zur Seite gestanden hatten, erklärte, dass das Gremium ebenso wie das Gericht in erster Instanz die belastenden Videoaussagen früherer Schülerinnen und Schüler des verurteilten Lehrers als glaubwürdig einstuft hätten.
Man habe in Betracht gezogen, dass in den Klassen, in denen sich der Lehrer in Form von Halsgriffen bei mehreren Kindern der Gewaltanwendung im Sinne des Strafrechtsparagrafen 244 strafbar gemacht hat, schwierige Verhältnisse mit häufigen Prügeleien zwischen einigen Kindern geherrscht hätten.
Es wurden Straftaten, begangen an zehn Kindern, einzeln erläutert. In einem Fall hieß es, eine Straftat konnte nicht nachgewiesen werden, in anderen Fällen wurden einzelne Vorwürfe fallengelassen, nicht jedoch bei Halsgriffen.
Kriminalfürsorge entscheidet
Die Anklägerin Anette Wolf Pedersen erläuterte, dass die dänische Kriminalfürsorge darüber entscheide, in welcher Form der 41-Jährige seine Strafe zu verbüßen hat.
Der frühere LAS-Lehrer erklärte gegenüber dem Nordschleswiger, dass er hoffe, trotz der Verurteilung in Dänemark seinen Beruf weiter ausüben zu können. Er müsse aber mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Während der Gerichtsverhandlung war aus einem Schreiben seines neuen Arbeitgebers zitiert worden, dass der 41-Jährige zu dessen großer Zufriedenheit im Schuldienst arbeite.
Der vierte Verhandlungstag war gestern mit dem Plädoyer der Anklägerin eröffnet worden. Sie hielt die Schuld des Angeklagten nach wie vor für erwiesen.
Ganz anderer Meinung war der Verteidiger, der ausführlich Argumente vortrug, dass das geforderte Strafmaß überzogen sei und die vorliegenden Beweismittel nicht für eine Verurteilung ausreichten.