Betreutes Wohnen

Neues Angebot teuer und unflexibel

Neues Angebot teuer und unflexibel

Neues Angebot teuer und unflexibel

swa/bi
Tondern/Lügumgaard
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Marieke Heimburger mit ihrem Sohn Tomas am Bahnhof. Foto: Privat

Wegen des Gesetzes dürfen betreute Einrichtungen keine Autos für Privatfahrten an Angehörige verleihen

Keine Ausflüge mehr zur Familie in Deutschland. Kein spontaner Ausflug nach Röm an einem heißen Sommertag. Kein „einfach mal zu einem Konzert nach Flensburg fahren“  – die Welt von Tomas Rohde ist durch eine neue Regel der Behinderteneinrichtung Løgumgård sehr viel kleiner und eintöniger geworden. Konnte seine Mutter Marieke Heimburger bislang ein behindertengerechtes Fahrzeug der Institution mieten, um mit ihrem 19-jährigen Sohn Ausflüge zu machen, ist diese Option seit Mitte Mai hinfällig.

Der Hintergrund: Das Gesetz verbietet es den Einrichtungen, von den Bewohnern und ihren Angehörigen Geld für die Bereitstellung von Fahrzeugen zu nehmen (siehe Infokasten rechts unten). Dadurch fehlt den Einrichtungen offenbar Geld – und Løgumgård hat daraus Konsequenzen gezogen und stellt den Bewohnern die Fahrzeuge für den privaten Gebrauch  nicht mehr zur Verfügung, glaubt Heimburger.

Die Einrichtung verweist auf den Behindertendienst von Sydtrafik. Doch dieser Service ist vergleichsweise bescheiden, sagt Marieke Heimburger. „Erstens fährt er nicht über die Grenze. Zweitens muss man sehr flexibel sein, was die An- und Abfahrtszeiten angeht, und drittens ist der Fahrdienst zwar günstiger als ein Taxi, aber immer noch bedeutend teurer als ein Linienbus.“
Für Marieke Heimburger und ihren Sohn schränkt  das weggefallene Angebot die Lebensqualität beachtlich ein.
„Ich habe die Fahrzeuge von Løgumgård in den vergangenen zwei Jahren häufig genutzt, um mit meinem Sohn Sachen zu unternehmen, die niemals Teil seines Angebots sein werden. Ich hole ihn häufig zu mir nach Hause, wir fahren ins Schwimmbad in Tondern, auch mal in den Wald, in den Soldaterskoven, nach Drawitt oder Quickborn, wir fahren nach Röm, an den Strand, zum Zirkus, zum Bowling, zu Konzerten in Flensburg oder auch einfach nur so zu meinem Freund nach Breklum“, erzählt sie. „Damit ist jetzt Schluss.“

Unsicherheit in der Handhabung

Das Thema wurde im Dezember 2017 vom Sozialausschuss der Kommune behandelt, doch ging es dabei lediglich um die zur Kenntnisnahme der veränderten Praxis in Løgumgård. Die wegfallenden Einnahmen aus den privaten Fahrten bezifferte der Ausschuss damals auf 240.000 Kronen im Jahr. Aufgrund der Unsicherheit in der Handhabung hat Anke-styrelsen darauf verzichtet, die Kommunen zur Rechenschaft zu ziehen, die  ihre Autos für Privatfahrten von Behinderten gegen Bezahlung  zur Verfügung gestellt haben. Es wird zwischen zwei Fahrten-Varianten unterschieden: 1.) Privatfahrten zum Kaufmann, Freizeitaktivitäten oder Ausflugsziele und 2.) Fahrten wie z. B. zum Arzt oder Krankenhaus. Für Letztere kommt die Einrichtung auf. Dafür sei nie bezahlt worden. Løgumgård sieht  dies als Teil seines Angebots. Für die zweite Variante wird kein Geld mehr erhoben, die Ausgaben würden sonst der Einrichtung aufgebürdet, heißt es im Referat der Ausschusssitzung.

Marieke Heimburger sieht es so: „Aus dem Beschluss geht lediglich hervor, dass in Zukunft kein Geld von den Bewohnern genommen wird und die Kosten von der Einrichtung zu tragen sind. Da steht nichts davon, dass die Bewohner die Fahrzeuge nicht mehr privat nutzen dürfen. Ich vermute daher, dass das eine Konsequenz ist, die die Leitung von Handicap Løgumgård sich selbst ausgedacht hat“, so die betroffene Mutter. In vergangener Zeit wurde  Kritik an der betreuten Einrichtung laut wegen des Mangels. „Løgumgård galt  einst als ein Leuchtturm,  als eine Stätte von großer Fachkompetenz, als  die Einrichtung in Regie des Amtes geführt wurde“, erzählt der  Stadtratspolitiker der Schleswigschen Partei (SP), Jørgen Popp Petersen. Jetzt würde  Løgumgård schrumpfen und schrumpfen. „Ich habe das mehrfach auf politischer Ebene erwähnt. Bislang hat es darauf aber keine Reaktionen gegeben. Die Kritik an Løgumgård, dass dort zu wenig ausgebildetes Personal arbeitet,  ist ein gefundenes Fressen für die, die es lieber geschlossen sehen wollen.“

 

Dumme Entscheidung

Sven Rode, kommunaler Bereichsleiter für Psychiatrie und Behinderung, kennt das Problem, vor dem Angehörige nun stehen. „Diese Regelung bereitet vielen Angehörigen Schwierigkeiten, und wir sind selbst traurig über diese Änderung und die nun umgesetzten Folgen. Es ist wirklich eine dumme Entscheidung, und wir sind dabei, andere Modelle zu prüfen und juristische Fragen abzuklären. Von der Sache sind ja mehrere Einrichtungen und deren Bewohner betroffen.“
Zwar seien jene Beträge,  die Angehörige fürs Ausleihen der Autos gezahlt hätten, „eher symbolisch gewesen“, um einen kleinen Beitrag zum Erhalt der Busse zu leisten. „Aber auch diese kleinen Beträge halfen mit, die Kosten zu decken. Jetzt, wo sie wegfallen, müssen wir andere Geldquellen finden. Wir können das Geld aber nicht einfach anderswo nehmen. Aber wie gesagt, wir sind dabei, eine Lösung zu finden.“

Praxisänderung nötig

Die Leiterin des Behindertenbereichs Løgumgård, Esther Hjorth Petersen, erklärt, dass man zur Streichung des Angebots rechtlich gezwungen sei und dazu auf von KL (Kommuneres Landsforening) aufgefordert worden sei,  um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. „Es handelt sich nicht um ein neues Gesetz. Es gibt es schon seit Langem. Wir dürfen diesen Service nicht mehr anbieten, da er wettbewerbsverzerrend sein soll.  Damit würden wir gegen geltende Rechtsprechung verstoßen. Die Änderung der Praxis beruht auch auf mehreren Revisionsverfahren, unter anderem aus Aarhus.“ Obwohl nicht viele Angehörige von Løgumgaard-Bewohnern von diesem Fahr-Angebot Gebrauch gemacht haben, würde die Einrichtung dieses gerne auf irgendeine Weise wieder anbieten. Daran würden die Juristen arbeiten, so die Løgumgård-Leiterin.

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