Tønder Bank

Geschädigte Investoren auf einem langen, zähen Weg

Geschädigte auf einem langen, zähen Weg

Geschädigte auf einem langen, zähen Weg

Brigitta Lassen/Monika Thomsen
Tondern/Tønder
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Die Investoren der „Tønder Bank“ wollen ihr Geld zurück. Foto: Archivfoto: Elise Rahbek

Der Kreis der ehemaligen Investoren wartet auch acht Jahre nach dem Konkurs der Tønder Bank noch auf die Gerichtsverhandlung gegen den Konkursverwalter, der ihre Forderungen auf Entschädigung nicht anerkennen will. Per Gerichtsentscheid steht neuerdings fest, dass der Kammeradvokat von den Anlegern gewünschtes Material aushändigen muss.

„Ja, es ist ein langer, zäher Prozess, aber wir kämpfen weiter." So formuliert Bjarne Konstmann Laugesen als Vorsitzender der Vereine „Tønder Investor 2009“ und „Tønder Aktionærer 2010“  das Bemühen, dass die Ex-Kunden der 2012 Konkurs gegangenen „Tønder Bank“ ihr investiertes Geld zurückbekommen. Doch es ist ein steiniger Weg, den die Vereine zu gehen haben.

Warten auf Gerichtstermin

„Wir warten immer noch auf den Termin für die Gerichtsverhandlung, die wir gegen den Konkursverwalter, Kammeradvokat Boris Frederiksen angestrengt haben. Er will unsere Forderungen in Höhe von 25 Millionen Kronen aus der Konkursmasse nicht anerkennen. Gibt das Gericht ihm recht, ist für uns nichts mehr zu tun“, so Laugesen mit Blick auf die Forderung der 147 Anleger von „Tønder Investor 2009“.

Ein Termin für die Verhandlung im Sonderburger Gericht ist noch nicht festgesetzt worden, erklärt der Vorsitzende. Der Verein, der sich aus Bankkunden zusammensetzt, die 2009 Geld in das hybride Kapital des Geldinstituts investiert hatten, hat aus eigenen Mitteln 750.000 Kronen zusammenbekommen, um vor Gericht ziehen zu können.

Hoffen aus das zweite Halbjahr 2020

147 Einzelfälle will der Verein auf der Grundlage von Musterprozessen gerichtlich entschieden sehen, nachdem 2018 feststand, dass die Kläger nicht als Gruppe vor Gericht auftreten dürfen. Vor zwei Jahren hatte sich der Verein Hoffnung gemacht, dass der Prozess 2019 durchgeführt werden könnte. Nun wird auf das zweite Halbjahr 2020 gehofft.

Kammeradvokat muss Material aushändigen

In dem Ansatz, dass der Kurator eine Reihe von Dokumenten aushändigen sollte, um klären zu können, inwieweit die Informationen der Bank 2009 korrekt waren oder nicht, sieht sich „Tønder Investor 2009“ nun gerichtlich bestätigt.

Das Gericht in Sonderburg hat am 4. März entschieden, dass der Kammeradvokat die meisten der von uns gewünschten Informationen ausliefern muss. Das ist ja absolut positiv, dass wir nun ein bisschen in den Maschinenraum vorstoßen können.

Bjarne K. Laugesen, Vorsitzender

„Das Gericht in Sonderburg hat am 4. März entschieden, dass der Kammeradvokat die meisten der von uns gewünschten Informationen ausliefern muss. Das ist ja absolut positiv, dass wir nun ein bisschen in den Maschinenraum vorstoßen können“, so Laugesen Dienstagabend auf der Generalversammlung im Krug in Osterhoist.

Der Vorsitzende der geschädigten Geldanleger, Bjarne Laugesen, und Vorstandsmitlgied Anneliese Bucka vor dem Gericht in Sonderburg, wo der frühere Bankdirektor Mogens Mortensen im Dezember 2015 zu einer Geldstrafe von 25.000 Kronen verurteilt wurde. Foto: Archiv Volker Heesch

Konkursverwalter weist Forderungen zurück

Der Verein „Tønder Aktionærer 2010“ setzt sich für Kunden ein, die seit dem 1. Januar 2009 Aktien kaufte. Der Verein ist der Auffassung, dass die Bank in dieser Angelegenheit haftbar ist, da der Kauf auf einer unzulänglichen Grundlage erfolgte. Anfang des Monats hat der Kammeradvokat es zurückgewiesen, dass die Forderungen aus der Konkursmasse beglichen werden. „Dies trifft sogar auf die acht Mitglieder zu, die ab Mitte September bis Ende Oktober und damit kurz vor dem Aus der Bank am 2. November 2012 zusammen 158.000 Kronen in Aktien investiert haben. Das ist eine arrogante Art, uns zu behandeln“, monierte Laugesen.
 

Bankleitung ging einen Vergleich ein

Der Verein habe nach der Strategie verfahren, den Gerichtsprozess abzuwarten, den der Kurator 2015 gegen den früheren Vorstand und die Direktion, sowie den Revisor mit einer Forderung von 179 Millionen Kronen angestrengt hatte. „Es zeigte sich, dass die Parteien einen Vergleich eingegangen waren. Demzufolge haben die Beklagten – das heißt ihre Versicherungsgesellschaft – 40 Millionen Kronen an die Konkursmasse gezahlt."

„Der erhoffte Einblick wird verwehrt"

„Die Vertraulichkeitsklausel bedeutet, dass nicht geklärt wird, was sich in den Jahren vor dem Konkurs in der Bank getan hat. Somit erfahren wir nicht, wer die Rechenschaften ,geschminkt' hat, damit ein rosarotes Bild entstand, und warum es nicht gestoppt wurde, damit die vielen Anleger und die Kunden der Bank die großen Verluste hätten umgehen können. Der eingegangene Vergleich kommt einem Eingeständnis der Leitung gleich, dass sie Fehler begangen hat. Leider bleibt uns damit der erhoffte Einblick verwehrt, und wir können nicht jeden Stein umdrehen, damit die Schuldigen verurteilt werden“, fasste Laugesen seine Meinung in deutliche Worte.
Die  Vereinbarung sei bereits im November 2018 eingegangen worden. Der Kammeradvokat hätte dies erst im Juli 2019 in seiner Erklärung bekannt gegeben, obgleich er sie schon für März angekündigt hatte, so Laugesen.

Geschöntes Werbematerial

Insgesamt investierten 308 Kunden damals 38 Millionen Kronen. Sie meinen, dass das damalige Werbematerial von der Bank geschönt gewesen ist.

Der Hauptsitz der am 2. November 2012 gestrandeten Bank in der Fußgängerzone in Tondern Foto: Archiv Elise Rahbek
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