Recht & Justiz

Beweisaufnahme abgeschlossen

Beweisaufnahme abgeschlossen

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Sonderburg/Sønderborg
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Im Gericht in Sonderburg wird am Donnerstag das Urteil gegen den angeklagten Lehrer erwartet. Foto: Volker Heesch

Die Schulleitung und Kollegen sagten am Montag im Prozess gegen den Lehrer der Ludwig-Andresen-Schule Tondern, dem gewaltsamer Umgang mit Schülern vorgeworfen wird, aus.

Im Verfahren gegen den Lehrer der Ludwig-Andresen-Schule Tondern, dem gewaltsamer Umgang mit Schülern vorgeworfen  wird, hat das Schöffengericht die Beweisaufnahme am Montag abgeschlossen. Zunächst wurden dem Gericht vier weitere Videoaufnahmen von Gesprächen einer Kriminalbeamtin mit Kindern aus einer der Klassen vorgespielt, in denen der angeklagte Lehrer Kinder am Hals gepackt haben soll, als er sie aus dem Unterricht geworfen hat. Anschließend wurden weitere Lehrkräfte der LAS verhört. Dabei ging es vor allem darum, ob sie von Kindern vor Erhebung der Anzeige gegen den jetzt vor Gericht stehenden Lehrer über Gewalttätigkeit informiert worden sind.

Ein Kind erklärte, es habe die Schulleiterin über Halsgriffe des angeklagten Lehrers unterrichtet, nachdem es am Pullover gepackt und gewürgt worden sei. Ihm sei aber kein Glauben geschenkt worden.  Befragt wurden u. a. Kinder, die laut Aussage von früher vernommenen Klassenkameraden auch vom angeklagten Lehrer am Hals gepackt worden  seien. Ein Junge erklärte, er sei nicht, wie vom Kameraden angegeben, gewürgt worden, sondern nur einmal vor die Tür gesetzt worden. Er bestätigte allerdings, dass zwei Schulkameraden am Hals gepackt worden seien. Eine Mitschülerin verneinte ebenfalls Angaben eines Kameraden, einem Halsgriff ausgesetzt gewesen zu sein. Sie gab aber an, dass der angeklagte  Lehrer Mitschüler mit der Hand am Hals gepackt habe. Die sehr unruhigen Schüler seien für einige Mitschüler ein Problem gewesen. Auch im zuletzt vorgespielten Video äußerte sich ein Schüler. Dieser gab Vorfälle an, bei denen Störer den Lehrer veranlassten, laut zu werden –  und dass der Lehrer einen Mitschüler mit Griff am Hals durch  die  Tür expediert habe.

Im Verhör der Kolleginnen und Kollegen des Angeklagten  berichtete die Schulleiterin ausführlich den verlauf der Vorgänge. Dabei unterstrich sie, dass sie erst zum Beginn der Sommerferien  von den Vorwürfen, es habe Halsgriffe von Seiten des Angeklagten gegeben, gehört habe und  Schulrat und Schulvorstand eingeschaltet, als ihr die Anzeige des Lehrers durch eine Mutter bekannt geworden war. Es habe dann gleich eine Elternversammlung der betroffenen Klasse gegeben.  Sie habe von der Polizei am 17. Juli die  Anweisung erhalten, die Angelegenheit nicht mit den angezeigten Lehrer zu erörtern. Im August seien weitere Vorwürfe aus der zweiten betroffenen Klasse laut geworden.

Frage nach Richtlinien

Im Verhör der Schulleiterin und ihres Stellvertreters  hakte der Ankläger  Jens Rask Lang mehrfach nach,  ob es Richtlinien für die Lehrkräfte gab, wie bei Gewalttätigkeiten in der Klasse unter den Schülern und bei physischem Einsatz der Pädagogen im Umgang mit den Kindern zu verfahren ist. Dabei betonten sie, dass es nur mündliche Anweisungen gegeben habe, solche Vorfälle der Schulleitung zu melden und schriftlich zu dokumentieren.

Gleich mehrere Lehrerinnen, die gestern verhört wurden, berichteten über die besonderen Probleme, die es mit einigen der Kinder gegeben habe, die  in den Videoverhören den angeklagten Lehrer belastet haben. Die Lehrkräfte, die einen juristischen Beistand, Rechtsanwalt Jens Brusgaard, während  ihrer Vernehmung hinzugezogen hatten, berichteten von großen Herausforderungen, die es mit Problemkindern seit deren Eintritt in die Schule gegeben habe. Man habe mehrfach Unterstützung  von schulpsychologischen Diensten anfordern müssen. Die Probleme seien oft Thema bei Lehrersitzungen gewesen. Eine Kollegin stellte die Frage, ob man gut genug für diese Form Probleme ausgebildet gewesen sei. Gegen Ende des Verhandlungstages kam noch einmal der Angeklagte zu Wort.  Er berichtete über  „Facebook-Attacken“ gegen seine Person nach Bekanntwerden der Anzeige und Berichten in der Presse mit anonymen Anschuldigungen.

Vermutung des Angeklagten

Er äußerte die Vermutung, dass ein Musikvideo, dass er mit seiner Band veröffentlicht hat, die Kinder zu den Angaben verleitet habe, er habe diese mit der Hand am Hals gepackt und in die Höhe gehoben. Es gebe darin eine gestellte Szene, in der er mit „Superkräften“  eine Person in die Höhe gehoben habe. In der Realität sei er nicht in der Lage, wie von Kindern im Videoverhör angegeben, diese mit einer Hand zu packen und hochzuheben.

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