Campus Tondern

Politiker lässt Befangenheit von Kollegin prüfen

Politiker lässt Befangenheit von Kollegin prüfen

Politiker lässt Befangenheit von Kollegin prüfen

Tondern/Tønder
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Der Campus Tondern im Blickpunkt. Foto: Archivfoto: Jane R. Ohlsen

Claus Hansen (LA) schaltet in der Sache um die Verlängerung des Mietvertrags mit der Handelsschule ein Beschwerdegremium ein. Er möchte prüfen lassen, ob Kommunalvertreterin Anita Uggerholt Eriksen (Venstre) möglicherweise befangen war.

Der Stadtratsvertreter der Liberalen Allianz (LA), Claus Hansen, hat sich nun an die Beschwerdeinstanz (Ankestyrelsen) gewandt, um prüfen zu lassen, inwieweit Kommunalvertreterin Anita Uggerholt Eriksen (Venstre) bei einem Tagesordnungspunkt auf der Sitzung Ende Juni möglicherweise befangen war.


Dabei ging es um die Verlängerung des Mietvertrags mit der Handelsschule auf dem Campusgelände. Der Direktor der Handelsschule, Carsten Uggerholt Eriksen, war wegen einer Verlängerung des Mietvertrags, der bis 2023 läuft, schriftlich beim Kommunaldirektor vorstellig geworden. Anita Uggerholt Eriksen ist mit Carsten Uggerholt Eriksen verheiratet. Die Kommune Tondern mietet an der Handelsschule seit  2013 um die 900 Quadratmeter für die Zehnte Klasse. 

Die Mietausgaben belaufen sich jährlich auf 615.000 Kronen. Hansens Frage, ob die Direktion oder der Bürgermeister die Befangenheit  in Erwägung gezogen  hatte, beantwortete Bürgermeister Henrik Frandsen mit „Nein, das haben wir nicht.“ 

Als Hansen noch mal auf die familiäre Verbindung hinwies und nachhakte, erklärte das Stadtoberhauft: „Aus meiner Sicht kann sie kein persönliches Interesse an der Sache haben“, so Frandsen. „Sie ist mit dem Antragssteller verheiratet, der um  finanzielle Sicherheit ansucht“, sagte Hansen. 

 

Befangenheitsanmerkung stieß nicht auf Gehör

„Der Betreffende ist Direktor, er ist ja nicht Besitzer der Handelsschule“,  meinte daraufhin Frandsen. Während der halbstündigen Debatte über die Verlängerung des Mietvertrags machte Claus Hansen mehrfach darauf aufmerksam, dass die  Stadtratspolitikerin seiner Auffassung nach befangen sei, er stieß dabei jedoch nicht auf Gehör.


„Ich bin wie der Bürgermeister der Auffassung, dass wir die  Gesetzgebung befolgen sollen. Ich habe auf eine mögliche Problemstellung hingewiesen, es hatte aber nicht den Anschein, dass dies angenommen wurde“, erläutert Claus Hansen auf Anfrage.

Als Politiker können wir eine solche Sache nicht einfach ignorieren.“

Claus Hansen Stadtratspolitiker (LA)

 


„Entsprechend der Redewendung mitgefangen, mitgehangen, haben wir als Politiker ein Problem, wenn wir eine solche Sache einfach ignorieren“, erklärt Hansen, der Jurist ist, seine Beweggründe für das Einschalten der Beschwerdeinstanz.

Verweis auf Paragraf 3 des Verwaltungsgesetzes


In seinem Schreiben verweist Hansen  u. a. auf den Paragrafen 3 des Verwaltungsgesetzes. Aus diesem geht hervor, dass eine Person, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung wirkt, in einer bestimmten Sache befangen ist, wenn der Ehepartner ein besonderes  persönliches oder finanzielles Interesse an dem Ergebnis  der  Sache hat. Bei einer Befangenheit dürfe die  Person keine Entscheidung treffen, nicht an einer Entscheidung teilnehmen oder nicht an der Behandlung der betreffenden Sache mitwirken.


„Ich denke mir, Ankestyrelsen wird als Erstes bei der Kommune eine Stellungnahme einholen“, so Hansen, der nicht weiß, wie schnell er eine Antwort erwarten kann. Er hat die Behörde auch um eine mögliche Konsequenz gefragt, sollte sie zu dem Schluss kommen, dass Anita U. Eriksen befangen war. „Als rechtliche Konsequenz könnte es vorstellbar sein, dass die Behörde den Beschluss für ungesetzlich erklärt“, sagt Hansen. Es gelang gestern nicht, einen Kommentar  von Anita Uggerholt Eriksen zu bekommen.

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