Gerichtsurteil

Rückfälliger Straftäter nach 22 Jahren ausgewiesen

Rückfälliger Straftäter nach 22 Jahren ausgewiesen

Rückfälliger Straftäter nach 22 Jahren ausgewiesen

Tondern/Tønder
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Die drei Angeklagten wurden im Gericht in Sonderburg verurteilt (Archivfoto). Foto: DN

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Der 28-jährige Insasse, der aus Algerien stammt, wurde zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Er ist im Zusammenhang mit zwei früheren Urteilen vor der drohenden Ausweisung gewarnt worden.

Die Rechnung für sein gewalttätiges Auftreten im Gefängnis in Reinbek (Renbæk) zwischen Scherrebek (Skærbæk) und Toftlund im März 2021 ist nun einem 28-Jährigen im Gericht in Sonderburg (Sønderborg) präsentiert worden.

Der vorbestrafte Mann wurde wegen schwerer Gewalt zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Insasse hatte gemeinsam mit zwei Kumpanen einen 30-jährigen Mithäftling mit Faustschlägen überfallen und mit Glas und einer Spraydose geworfen, beziehungsweise damit geschlagen.

Der aus Algerien stammende Mann wird nach Verbüßen der Strafe des Landes verwiesen, und es wird für die Dauer von sechs Jahren ein Einreiseverbot verhängt.

Nach zweifacher Verwarnung fällt der Hammer

Der 28-Jährige wohnt seit 22 Jahren und neun Monaten in Dänemark. Obgleich seine Zugehörigkeit zu Dänemark damit größer ist als zu seinem Heimatland, hat das Gericht die Rücksicht zur Ausweisung mehr gewichtet als die persönlichen Rücksichten.

Der Vorbestrafte hat seine Familie in Dänemark, ist unverheiratet und hat keine Kinder, wie die Polizei für Nordschleswig und Sütjütland in einer Pressemeldung mitteilt.

Während Absitzens der Strafe gewalttätig

In der Urteilsfindung hat das Gericht miteinfließen lassen, dass der Kriminelle in zwei früheren Gerichtsurteilen vor der Konsequenz einer drohenden Ausweisung gewarnt worden ist.

Zudem schlägt zu Buche, dass der Angeklagte die schwere Gewalt ausübte, während er die Strafe für das eine Urteil verbüßte, bei dem er vor der Ausweisung gewarnt worden war.

Angeklagte weisen ihre Schuld zurück

Zwei weitere Männer im Alter von 19 und 20 Jahren wurden zu acht beziehungsweise sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Bei dem Angeklagten, der zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde, handelte es sich um eine Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil von zwei Jahren Gefängnis.

Die drei Angeklagten bestritten ihre Schuld und gingen in die Berufung. Der 20-Jährige plädierte, was den Vorwurf der schweren Gewalt anging, auf nicht schuldig und wollte nur einfache Gewalt eingestehen.

 

 

 

 

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