Erneute Vertagung

Gerichtsverfahren gegen Todesfahrer erst im Mai

Gerichtsverfahren gegen Todesfahrer erst im Mai

Gerichtsverfahren gegen Todesfahrer erst im Mai

Ritzau/mon
Tondern/Tønder
Zuletzt aktualisiert um:
Der Prozess gegen den Unfallfahrer kommt erst in sechs Monaten in Sonderburg vor das Gericht. Foto: Karin Riggelsen

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Bei einem folgenschweren Verkehrsunfall in der Nähe von Lügumkloster im Oktober 2019 kamen zwei Frauen ums Leben. Der Unfallfahrer wird auf seinen Geisteszustand hin überprüft. Der Angeklagte kommt erst im Mai 2022 wieder vor Gericht.

Erst zweieinhalb Jahre nach einem folgenschweren Verkehrsunfall in der Kreuzung in Lügumgaard (Løgumgårde) wird der Todesfahrer vor Gericht endgültig zur Rechenschaft gezogen, wenn das Strafmaß verkündet wird.

Zwei Frauen kamen ums Leben, als ihr Auto im Oktober 2019 auf dem Koldingvej von einem Fahrzeug angefahren wurde, dessen Fahrer unter Drogen stand.

Ein 33-Jähriger aus Woyens (Vojens) ist wegen fahrlässiger Tötung unter erschwerenden Umständen angeklagt.

Prozessbeginn vor elf Monaten

Der Prozess begann im Dezember 2020 im Gericht in Sonderburg (Sønderborg). Die Anklagevertretung warf dem Mann fahrlässige Tötung und mehrere Verkehrsverstöße vor.

Die 77-jährige Autofahrerin und ihre sieben Jahre jüngere Beifahrerin aus dem Lokalbereich waren dabei, die Kreuzung Teglgårdsvej/Koldingvej zu überqueren, als der Unfallfahrer mit Tempo 118 ihr Fahrzeug rammte.

Zulässig sind an dieser Stelle auf dem Koldingvej 70 km/h.

Zwei Unfallopfer

Die eine Frau wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und war auf der Stelle tot. Die zweite Insassin wurde sehr schwer verletzt, und erlag am 17. Januar 2020 ihren Verletzungen.

Aus der Anklageschrift ging hervor, dass die Anklagevertretung für den Todesfahrer eine Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe forderte. Zudem sollte sein Fahrzeug konfisziert und der Führerschein ihm entzogen werden.

Das Gericht sprach den Angeklagten damals schuldig, den Tod der beiden Frauen verursacht zu haben. Es wurde jedoch kein Strafmaß festgesetzt.

Im Verlauf der Verhandlung entstanden Zweifel, inwieweit eine Gefängnisstrafe die richtige Strafe sei. Daher sollte ein neuer Gerichtstermin angesetzt werden. Dafür war Dienstag, 9. November, vorgesehen.

Mentaler Zustand des Angeklagten wird geprüft

Nun kommt es aber wieder zu einer Vertagung, da das Gericht in Sonderburg entschieden hat, dass der Angeklagte auf seinen Geisteszustand hin untersucht werden muss.

Diese mentale Untersuchung soll klären, inwieweit der Mann straffähig ist.

Laut Strafgesetzbuch können Menschen, die aufgrund von Geisteskrankheit, mentalen Defiziten oder Ähnlichem nicht zurechnungsfähig sind, nicht bestraft werden.

Das Verfahren ist nun für den 25. Mai 2022 anberaumt.

Mehr lesen