Urteil

Gefängnisstrafen und Ausweisung im Tingleffer Gewaltfall

Gefängnisstrafen und Ausweisung im Tingleffer Gewaltfall

Gefängnisstrafen und Ausweisung im Tingleffer Gewaltfall

Sonderburg/Sønderborg
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Das Sonderburger Gericht. Foto: Archivbild: DN

Drei Männer und eine Frau aus Afghanistan wegen brutalen Angriffs auf Landsmann zu zwei bzw. drei Jahren Haft verurteilt.

Die Verhandlung  zog sich hin, das Urteil mit Begründung umfasst 18 Seiten.  Am Sonderburger Gericht nahm der Prozess gegen drei Männer (26, 41 und 54 Jahre) und eine Frau (24) in erster Instanz sein Ende. Die vier aus Afghanistan stammenden Migranten  waren angeklagt,  am 1. Mai an einer Adresse in Tingleff in Vereinigung einen Landsmann aus dem Kreise der Familie  angegriffen zu haben und unter anderem Schnittwunden am Geschlechtsteil zugefügt zu haben.

 

 
Alle vier wurden schuldig gesprochen. Die Frau, ihr 26-jährige Lebensgefährte und der 41-jährige Verwandte, der in Deutschland gemeldet ist, wurden zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 54-Jährige – Vater der verurteilten Frau und Ex-Mann der Bewohnerin in Tingleff, an deren Adresse der Übergriff erfolgte – muss für drei Jahre hinter Gitter. Das Urteil umfasst zudem die Ausweisung und ein lebenslang geltendes Einreiseverbot. Das Quartett muss dem Opfer zudem 75.435 Kronen Schadensersatz zahlen.

 

 
Die Verteidiger aller vier Verurteilten legten Berufung ein. Das Gericht kam der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die Untersuchungshaft aufrecht zu erhalten. Dagegen legte der Verteidiger des 41-Jährigen mit Wohnsitz in Deutschland Berufung ein. Das Quartett war kurz nach der Episode in Tingleff festgenommen worden und befand sich seither in Untersuchungshaft.

 

 
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die vier den Überfall geplant und ausgeführt hatten. Motiv war demnach Eifersucht und Missgunst. Das Opfer – ein Mann Anfang 40 – war an der Seite der in Tingleff lebenden Frau unerwünscht.
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