Beier Transport

Deutsche Gewerkschaft fordert Lohnnachzahlungen

Deutsche Gewerkschaft fordert Lohnnachzahlungen

Deutsche Gewerkschaft fordert Lohnnachzahlungen

Ensen
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Foto: dpa

Kurt Beier Transport hat nach Überzeugung des DGB gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gegen die dänische Transportfirma Kurt Beier Transport A/S mit einer  Niederlassung in Pattburg rechtliche Schritte  eingeleitet. Das berichtet das Gewerkschaftsmagazin 3F, das  durch die Enthüllung  widrigen Lohn- und Arbeitsbedingungen meist philippinischer Fahrer  in einem Lager in Pattburg das Transportunternehmen international in die Schlagzeilen  brachte. Über eine Tochtergesellschaft in Polen hat das Unternehmen Fahrer aus Drittländern  in mehreren EU-Ländern eingesetzt, darunter auch Deutschland. In den Niederlanden ist die Firma wegen ihrer Praktiken ebenfalls in Verruf geraten. Auch dort laufen Ermittlungen.

Der DGB wirft dem dänischen Unternehmen Lohnwucher, Menschenhandel und  Ausbeutung von Arbeitskraft vor. In Deutschland erfolgte die Bezahlung der Fahrer nicht nach den geltenden Lohnbestimmungen, lautet der Vorwurf der Gewerkschaft. Laut 3F und Medien  in Deutschland  hat DGB zum Sachverhalt  beim Arbeitsministerium nachgefragt und die Antwort bekommen, dass Fahrer, die in Deutschland eingesetzt werden, den deutschen Mindestlohn von 8,84 Euro  (ca. 66 Kronen) erhalten müssen. In Ense bei Dortmund hat Kurt Beier eine Niederlassung. Der DGB fordert für die ausländischen Fahrer dieses Standorts entsprechende  Nachzahlung und hat Strafanzeige gestellt.

„Nach unserer Einschätzung müssten die Fahrer ungefähr 2.300 Euro im Monat erhalten. Sie haben aber nur 1.000 Euro bekommen“, wird  Michael Wahl von der DGB-Einheit „Faire Mobilität“ zitiert. Die ausstehenden Zahlungen wolle man beim Unternehmen Kurt Beier Transport einfordern. Der Gesamtbetrag ist nicht veröffentlicht worden.

Karsten Beier, Direktor des Unternehmens, ließ über ein Kommunikationsbüro  zum Standort Ense vor einigen Tagen mitteilen, dass „sollte die abschließende Prüfung ergeben, dass Mindestlohnanforderungen unterschritten wurden, werden wir hierauf sofort reagieren. Denn selbstverständlich soll jeder unserer Mitarbeiter entsprechend entlohnt werden“.

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