Beier Transport
Deutsche Gewerkschaft fordert Lohnnachzahlungen
Deutsche Gewerkschaft fordert Lohnnachzahlungen
Deutsche Gewerkschaft fordert Lohnnachzahlungen
Kurt Beier Transport hat nach Überzeugung des DGB gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gegen die dänische Transportfirma Kurt Beier Transport A/S mit einer Niederlassung in Pattburg rechtliche Schritte eingeleitet. Das berichtet das Gewerkschaftsmagazin 3F, das durch die Enthüllung widrigen Lohn- und Arbeitsbedingungen meist philippinischer Fahrer in einem Lager in Pattburg das Transportunternehmen international in die Schlagzeilen brachte. Über eine Tochtergesellschaft in Polen hat das Unternehmen Fahrer aus Drittländern in mehreren EU-Ländern eingesetzt, darunter auch Deutschland. In den Niederlanden ist die Firma wegen ihrer Praktiken ebenfalls in Verruf geraten. Auch dort laufen Ermittlungen.
Der DGB wirft dem dänischen Unternehmen Lohnwucher, Menschenhandel und Ausbeutung von Arbeitskraft vor. In Deutschland erfolgte die Bezahlung der Fahrer nicht nach den geltenden Lohnbestimmungen, lautet der Vorwurf der Gewerkschaft. Laut 3F und Medien in Deutschland hat DGB zum Sachverhalt beim Arbeitsministerium nachgefragt und die Antwort bekommen, dass Fahrer, die in Deutschland eingesetzt werden, den deutschen Mindestlohn von 8,84 Euro (ca. 66 Kronen) erhalten müssen. In Ense bei Dortmund hat Kurt Beier eine Niederlassung. Der DGB fordert für die ausländischen Fahrer dieses Standorts entsprechende Nachzahlung und hat Strafanzeige gestellt.
„Nach unserer Einschätzung müssten die Fahrer ungefähr 2.300 Euro im Monat erhalten. Sie haben aber nur 1.000 Euro bekommen“, wird Michael Wahl von der DGB-Einheit „Faire Mobilität“ zitiert. Die ausstehenden Zahlungen wolle man beim Unternehmen Kurt Beier Transport einfordern. Der Gesamtbetrag ist nicht veröffentlicht worden.
Karsten Beier, Direktor des Unternehmens, ließ über ein Kommunikationsbüro zum Standort Ense vor einigen Tagen mitteilen, dass „sollte die abschließende Prüfung ergeben, dass Mindestlohnanforderungen unterschritten wurden, werden wir hierauf sofort reagieren. Denn selbstverständlich soll jeder unserer Mitarbeiter entsprechend entlohnt werden“.