Grenzkontrollen

Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

kjt/ots
Pattburg/Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Polizei

Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz und gegen das Aufenthaltsgesetz: Zwei Männer wurden bei Grenzkontrollen mit Haftbefehlen konfrontiert. Ins Gefängnis musste keiner.

Am Sonntagmorgen ist an der deutsch-dänischen Grenze in Kupfermühle ein 28-Jähriger Mann von der Bundespolizisten kontrolliert worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz bestand.

Nach ihm wurde gefahndet, da er unbekannten Aufenthalts war und jetzt noch eine Reststrafe in Höhe von 375 Euro von der Gesamtsumme von 600 Euro zu entrichten hatte. Auf der Dienststelle konnte der 28-Jährige die geforderte Summe bezahlen und somit einem 37-tägigen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) entgehen.

Zurück nach Schweden

Um einen Gefängnisaufenthalt trotz Haftbefehls kam auch ein 39-Jähriger Mann aus Dschibuti herum. Er wurde bereits am Freitag nach der Einreise am Flensburger Bahnhof kontrolliert.

Gesucht wurde der in Schweden gemeldete Mann wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Zahlung der Geldstrafe blieb auch ihm der Gang in die JVA erspart.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste er Deutschland wieder verlassen und konnte über Dänemark nach Schweden zurückreisen.

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