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Nebel, Schnee, Dunkelheit: Das sind die Licht-Regeln für Autofahrer

Nebel, Schnee, Dunkelheit: Das sind die Licht-Regeln für Autofahrer

Nebel, Schnee, Dunkelheit: Das sind die Licht-Regeln für Autofahrer

Apenrade/Aabenraa
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In der dunklen Jahreszeit müssen Lichter an Fahrzeugen tadellos funktionieren. Foto: Karin Riggelsen

Fernlicht oder Nebellicht? Welches Licht am Tag? Was ist mit den Rücklichtern? Bei vielen Autofahrern herrscht Ungewissheit über die Beleuchtungs-Regeln. Wir haben bei der Polizei nachgefragt.

Immer wieder begegnen sie einem auf den Straßen Nordschleswigs: Autos, bei denen im Dunkeln kein Rücklicht brennt oder Autos mit deutschen Nummernschildern, die tagsüber gar kein Licht anhaben. Was tun, wenn mir so ein Auto begegnet? Und welche Regeln muss ich selbst beachten? Fragen und Antworten zu fast allem rund ums Licht am Auto.

Darf ich ohne Rücklicht fahren?

Grundsätzlich ja – solange es hell ist. Bei den Autos, die vor 2011 und seit Sommer 2016 in Dänemark verkauft wurden, ist das kein Problem, da diese Fahrzeuge das Rücklicht automatisch mit einschalten. Doch 2011 kam eine EU-Regel, die besagte, dass das Fahrlicht (Abblendlicht oder Tagfahrlicht) bei allen neuen Fahrzeugen auch tagsüber eingeschaltet sein muss – nicht aber die Rücklichter.

Das hat dazu geführt, dass viele Hersteller die Regel wörtlich nahmen und sich bei ihren Modellen beim Start der Fahrzeuge nur die Scheinwerfer einschalteten. „Viele merken dann gar nicht, dass sie das Rücklicht aus haben. Dann vergessen sie auch, es, wenn es dunkler oder nebelig wird, einzuschalten“, sagt Knud Reinholdt, Leiter der Verkehrspolizei in Südjütland und Nordschleswig. Erst im Juli 2016 wurde die Regel geändert, sodass sich die Rücklichter nun gleich mit anschalten – oder per Sensor dann, wenn es dunkel wird. „Man kann das in seiner Werkstatt auch nachrüsten lassen“, rät Reinholdt. Übrigens: Bei Dunkelheit ohne Rücklicht zu fahren kostet 1.000 Kronen Bußgeld.

Wann soll ich mit Nebelbeleuchtung fahren?

„Man kann bei Nebel die Nebellichter einschalten, muss es aber nicht“, sagt Reinholdt. Viele Autos haben auch gar keine Nebelscheinwerfer, die meisten nur Nebelschlussleuchten. Die leuchten allerdings derart stark, dass sie bei klaren Bedingungen (also kein Nebel, Starkregen oder Schneegestöber) als störend gelten – und verboten sind. „Wer sie im Dunkeln bei klarer Sicht anmacht, kann mit einem Bußgeld von 1.000 Kronen bestraft werden“, mahnt der Polizist.

Was viele nicht wissen: Man darf die Nebelscheinwerfer auch anstelle des Abblendlichtes benutzen – auch, wenn es nicht nebelig ist. Dann aber nur im Hellen. Also: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nur bei Nebel oder starkem Niederschlag im Dunkeln (Sicht etwa 150 Meter und weniger) einschalten – oder die Nebelscheinwerfer ohne Nebelschlussleuchte statt des Tagfahrlichtes im Hellen auch bei klarer Sicht.

Im Dunkeln sind Front- und Rücklicht Pflicht. Foto: Karin Riggelsen

Darf ich mit dem Fernlicht „hupen“, wenn jemand ohne Licht fährt?

Die Lichthupe ist in Dänemark sehr verbreitet –  aber nur in Ausnahmen erlaubt, sagt Reinholdt. „Einige machen das in guter Absicht, aber man darf es nicht. Wir kontrollieren es jedoch nicht und gehen dem nicht gezielt nach“, fügt er hinzu. Wenn man Glück habe, halte der andere Verkehrsteilnehmer vielleicht an einer Raststätte an, dann könne man ihn ja ansprechen, rät er.

Besonders Autofahrer mit deutschen Nummernschildern vergessen manchmal, dass in Dänemark auch bei Tageslicht das Licht eingeschaltet sein muss. „An den Grenzübergängen stehen Informationsschilder mit den Regeln“, sagt Reinholdt. Doch auch die möglicherweise ahnungslosen Deutschen dürfe man per Gesetz nicht per Lichthupe warnen, so wie man auch nicht vor Geschwindigkeitskontrollen mit Lichthupe warnen darf.

Im Gesetz steht zum Thema Lichthupe, dass bei Fahrten im Dunkeln die Lichthupe statt der Hupe genutzt werden soll, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen – aber nicht dann, wenn die Gefahr akut ist. Aber was ist nun eine „Gefahr“? „Sagen wir es so, wenn ein entgegenkommender Autofahrer die Lichthupe betätigt, sollte ich vielleicht kontrollieren, ob mit meinen Lichtern alles in Ordnung ist“, drückt sich ein Pressesprecher des dänischen Verkehrssicherheitsrates auf Nachfrage diplomatisch aus.

Die Regeln für die Autobeleuchtung sind vielen nicht bekannt. Foto: Karin Riggelsen

Wann und wo darf ich das Fernlicht einschalten?

In Dänemark darf und muss (aufgrund der hohen Fahrtgeschwindigkeit) das Fernlicht auf der Autobahn im Dunkeln immer eingeschaltet sein, auch bei Gegenverkehr, solange man niemanden vor sich fahren hat. Das gilt übrigens auch in Deutschland – wenn es eine bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen gibt (zum Beispiel Leitplanken) und wenn die Autobahn nicht ohnehin ausgeleuchtet ist, wie es in Stadtgebieten oft der Fall ist. In Dänemark (und auch in Deutschland) gibt es kein grundsätzliches Verbot, das Fernlicht innerorts einzuschalten.

Hier gilt: Dort, wo Straßen beleuchtet sind, darf kein Fernlicht genutzt werden. Dort, wo die Sicht schlecht ist, darf Fernlicht genutzt werden. Aber: In jedem Fall gilt innerorts, dass niemand geblendet werden darf und das lieber die Geschwindigkeit angepasst werden soll, als Gefahr zu laufen, andere zu blenden.

Wer kontrolliert das alles?

Die Polizei kontrolliert nicht gezielt nach Fahrzeugen mit falscher Beleuchtung. Aber in Verbindung mit gewöhnlichen Verkehrskontrollen „kontrollieren wir auch die Lichter“, sagt Knud Reinholdt. Grundsätzlich gelte die „Verantwortung des Fahrzeugführenden. Er muss das Auto prüfen vor dem Fahrtantritt und checken, ob alle Lichter funktionieren. Die Polizei informiert über Twitter und über die Presse und das Radio immer wieder über die Regeln“, sagt er.

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