Dänische Steuererklärung

So geben Grenzpendlerinnen und Grenzpendler ihre Homeoffice-Tage richtig an

So geben Grenzpendlerinnen und Grenzpendler ihre Homeoffice-Tage richtig an

So geben Grenzpendelnde ihre Homeoffice-Tage richtig an

Pattburg/Kopenhagen
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Skat
Auf der Internetseite TastSelv können Änderungen am dänischen Steuerbescheid vorgenommen werden. Foto: Cornelius von Tiedemann

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Auch 2021 haben einige Menschen aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice gearbeitet, obwohl sie normalerweise zur Arbeit über die deutsch-dänische Grenze pendeln. Bei der anstehenden Steuererklärung gibt es daher einiges zu beachten.

Bis zum 1. Mai ist es noch möglich, die dänische Steuererklärung (årsopgørelse) anzupassen. Wer auf der einen Seite der deutsch-dänischen Grenze lebt und auf der anderen arbeitet, hat wahrscheinlich auch 2021 aufgrund der Pandemie mehr Tage von zu Hause aus gearbeitet als sonst.

Die dänische Steuerbehörde Skat weist auf ihrer Webseite auf Deutsch und auf Dänisch darauf hin, dass Grenzpendlerinnen und Grenzpendler dies auch in ihrer Steuererklärung vermerken müssen: „Grundsätzlich müssen Sie Ihr Einkommen zur Besteuerung in jeweils Dänemark und Deutschland nach der Anzahl an Arbeitstagen pro Land aufteilen.“

Arbeit in dem Land besteuert, wo sie ausgeführt wird

Denn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark werden Arbeitseinkommen grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Arbeit ausgeführt wird.

Auch das Regionskontor weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die Homeoffice-Tage bei der Steuererklärung für 2021 berücksichtigt werden müssen.

Wichtig sei dabei, dass nur die tatsächlichen Arbeitstage angegeben werden. „Krankheits- oder Urlaubstage zählen nicht dazu. Die Krankheits- und Urlaubstage werden vorab herausgerechnet und die übrigen Tage, an denen die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, auf das Arbeits- und das Wohnland verteilt“, so das Regionskontor.

 

Wohnhaft in Deutschland, Unternehmen in Dänemark

Wer 2021 in Deutschland im Homeoffice gearbeitet hat und normalerweise nach Dänemark zur Arbeit fährt, muss die Aufteilung der Arbeitstage wie folgt im Steuerbescheid angeben.

Das gesamte Einkommen, das das dänische Unternehmen an Skat gemeldet hat, ist in Rubrik 11 und Rubrik 16 des Steuerbescheids 2021 zu finden. In Rubrik 11 steht der Teil des Einkommens, der in Dänemark versteuert wird, in Rubrik 16 ist der Teil angegeben, der in Dänemark steuerfrei ist. Wer 2021 mehr Tage im Homeoffice gearbeitet hat als sonst, muss deshalb wahrscheinlich diese beiden Rubriken ändern.

Skat weist darauf hin, dass die Angaben nicht selbst geändert werden können. Die Änderung kann entweder telefonisch unter +45 72 22 28 92 vermerkt werden oder wie folgt über das Selbsteingabeverfahren TastSelv:

  1. Bei TastSelv einloggen.
  2. Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) wählen.
  3. Se hvor beløbet kommer fra (Woher kommt der Betrag) neben Rubrik 11 anklicken.
  4. Auf Send mail klicken.
  5. In der E-Mail den Wohnort und die Aufteilung der Arbeitstage angeben.
  6. Unterlagen oder Berechnungen für den Anteil des Lohns anhängen, der in jeweils Dänemark und Deutschland besteuert wird.
  7. Auf senden klicken.
Das Regionskontor hat diesen Vorgang in einem Video ab Minute 1:52 zusammengefasst:

Wohnhaft in Dänemark, Unternehmen in Deutschland

Wer 2021 in Dänemark im Homeoffice gearbeitet hat und normalerweise nach Deutschland zur Arbeit fährt, muss die Aufteilung der Arbeitstage laut Skattestyrelsen im dänischen Steuerbescheid wie folgt angeben:

  1. Bei TastSelv einloggen.
  2. Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet wählen.
  3. Der Teil vom Lohn, der in Deutschland versteuert wird, wird im Modul Udenlandsk lønindkomst angegeben.
  4. Wähle Mit arbejde er udført for privat, udenlandsk arbejdsgiver.
  5. Wähle danach das Land: Tyskland und beantworte die nachfolgenden Fragen.
  6. Der Teil vom Lohn, der in Dänemark versteuert wird, wird im Modul Andre udenlandske indkomster angegeben. Wähle Deutschland als Land aus. Auf der Seite Andre Indkomster gebe den Betrag in Rubrik 1015 ein – Løn fra udenlandsk arbejdsgiver for arbejde udført i Danmark.
  7. Unterlagen oder Berechnungen sind nur anzuhängen, wenn die Steuerbehörde dazu auffordert. 

In beiden Fällen gilt, dass der Anteil des Gehalts, der in Deutschland versteuert wird, bis zum 1. August 2022 in der deutschen Steuererklärung angegeben werden muss.

 

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