Corona-Maßnahmen

Keine Grenzkontrollen bei der Einreise nach SH

Keine Grenzkontrollen bei der Einreise nach SH

Keine Grenzkontrollen bei der Einreise nach SH

Bad Bramstedt
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Viele Dänen kehren heute von Urlaubsreisen zurück, wodurch es vermutlich zu Staubildungen an der dänisch-deutschen Grenze kommen wird. Foto: Carsten Rehder/dpa

Im Zuge der verschärften Restriktionen bei der Einreise nach Deutschland wird die Bundespolizei ihre „Binnengrenzfahndung“ intensivieren. Temporäre Grenzkontrollen wie im Frühjahr 2020 soll es jedoch nicht geben.

Ab Montag gelten verschärfte Restriktionen bei der Einreise nach Schleswig-Holstein. So sollen Grenzpendler sich wöchentlich testen lassen. Eine entsprechende Regel gilt bereits seit Anfang des Monats bei der Einreise nach Dänemark.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die deutsche Bundespolizei wieder feste Kontrollen an der Grenze aufstellt, teilt ein Polizeisprecher auf Anfrage des „Nordschleswigers“ mit.

„Die Bundespolizei nimmt weiterhin ihre originären Aufgaben an den Binnengrenzen, somit auch an der deutsch-dänischen Grenze, wahr und bringt sich unterhalb der Schwelle von temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen in den Gesamtprozess der Umsetzung der Coronaschutzmaßnahmen ein. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung die Kontrollen zur Einhaltung der landesrechtlichen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen, in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden, weiter ausgeweitet“, heißt es in der schriftlichen Antwort der Polizei.

Die Bundespolizei wird demnach im Grenzgebiet verstärkt Kontrollen durchführen.

„Sofern die Bundespolizei an den Binnengrenzen Reisende feststellt, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Personen aus einem Risikogebiet eingereist sind, werden die erforderlichen

Nachweise stichprobenhaft überprüft und in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden gegebenenfalls weiterführende Maßnahmen veranlasst“, heißt es weiter.

Darüber hinaus erinnert der Pressesprecher der Bundespolizei daran, dass bei der Einreisen aus insbesondere Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten gemäß der Corona-Einreiseverordnung folgendes zu beachten ist:

  • Vor Reiseantritt muss per negativem Testergebnis oder ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht.
  • Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein und kann bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  • Darüber hinaus müssen sich die Einreisenden vor der Einreise elektronisch unter www.einreiseanmeldung.de anmelden, alternativ ist eine schriftliche Ersatzmitteilung voll ständig auszufüllen und auf Verlangen vorzulegen.
  • Beförderungsunternehmen, die Personen aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland befördern, müssen den Nachweis der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) sowie die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren. Ist eine Teilnahme am digitalen Verfahren nicht möglich, kann alternativ eine schriftliche Ersatzmitteilung genutzt werden, die vollständig auszufüllen ist. Liegt ein negatives Testergebnis nicht vor, darf der Reisende nicht befördert werden.
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