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TV-Betrug: Nachzahlung und Bußgelder für Nordschleswiger

TV-Betrug: Nachzahlung und Bußgelder für Nordschleswiger

TV-Betrug: Nachzahlung und Bußgelder für Nordschleswiger

Sonderburg/Sønderborg
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Foto: Archiv Karin Riggelsen

Eine Gerichtsverhandlung wegen illegalen Fernehens hat am Mittwoch im Sonderburger Gericht begonnen. Die Angeklagten müssen mit Bußgeldern von annähernd 500.000 Kronen rechnen.

Männer und Frauen hauptsächlich aus Nordschleswig sowie vier aus Nordjütland können sich auf ein paar saftige Rechnungen gefasst machen: Das Sonderburger Stadtgericht hat am Mittwoch die Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Rundfunkgesetz zur Last gelegt. 

22 der 28 Personen erhielten sofort ein Urteil. Drei Personen, die gegen einige Details in den Anklageschriften protestierten, dürfen sich in einer Woche auf einen Urteilsspruch gefasst machen. Ein Fall wurde gestrichen, weil die eine von zwei Personen an einer bestimmten Adresse die ganze Schuld auf sich nahm.

Zwei Personen stritten alles ab. Sie werden am 29. Januar in Sonderburg vor ein Schöffengericht gestellt.  

Im Februar 2017 zeigte das Sicherheitsunternehmen Nordic Content Protection eine Anzeige bei der Polizei an. Ein Augustenburger hatte den Zugang zu Canal Digital und Viasat erworben und anschließend diesen Zugang mit 28 Haushalten geteilt. 

Die Hauptverdächtigen wurden durch ihre IP-Adressen gefunden. Das erklärte der Staatsanwalt der Polizeiabteilung für Wirtschaftskriminalität, Kaare Linde, der Sonderburger Richterin Henriette Frøhlich.

Auf frischer Tat ertappt

Am 8. April 2018 hat die Polizei bei sämtlichen 28 Adressen zum gleichen Zeitpunkt eine Hausdurchsuchung durchgeführt. So wurden die gesetzwidrigen Zuschauer auf frischer Tat ertappt. 20 der 28 Bewohner gaben der Polizei gegenüber alles zu.   

Nicht alle Angeklagten erschienen Mittwoch zur Gerichtsverhandlung. Dazu sind sie bei der Verhängung eines Bußgelds auch nicht verpflichtet. Sie riskieren ein Urteil in Abwesenheit.

In jeder einzelnen Anklageschrift der Männer und Frauen wurde die Länge des Delikts genannt und je nach Dauer wurden die Bußgelder auf 15.000 oder 20.000 Kronen festgesetzt. Es wurden Bußgelder von insgesamt 495.000 Kronen verhängt.

Bußgeld und Nachzahlung

Hinzu kamen die Forderungen von Sender Canal Digital und Viasat, die ebenfalls ihre verloren gegangenen Abonnementsgelder im Gerichtssaal einforderten. Diese betrugen zwischen 5.500 und 34.000 Kronen. 

Der Hauptschuldige, der sich mit seiner Satellitenschüssel-Masche etwas Geld nebenher verdient hatte, wurde im vergangenen Jahr zu 30 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. 

19 der Angeklagten kommen von Alsen, die meisten aus Augustenburg. Drei Personen leben in Bülderup-Bau, und jeweils eine Person in Tingleff und Toftlund. Die Fernsehsignale wurden auch bei vier Personen in Videbæk nördlich der Königsau/Kongeå gemessen. 

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