Gerichtsurteil

Tochter schwer missbraucht: Vater muss fünf Jahre in Haft

Tochter schwer missbraucht: Vater muss fünf Jahre in Haft

Tochter schwer missbraucht: Vater muss fünf Jahre in Haft

Sonderburg/Sønderborg
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Der Eingang zum Stadtgericht in Sonderburg Foto: Sara Wasmund

Ein 41-jähriger Mann aus Gravenstein stand in Sonderburg wegen wiederholter Vergewaltigungen und Berührungen seiner eigenen Tochter vor dem Stadtgericht. Der Mann stritt alle Vorwürfe ab, doch das Schöffengericht glaubte den Aussagen des Mädchens. Am Freitag fiel das Urteil.

Seit Donnerstag stand ein 41-jähriger Mann aus Gravenstein (Gråsten) vor dem Sonderburger Stadtgericht. Die Anklage legte ihm schwere Vergehen zur Last: Er soll von 2017 bis 2020 seine damals drei- bis sechsjährige Tochter mindestens fünfmal vergewaltigt und unziemlich berührt haben.

Im Schöffengericht fiel nach anderthalb Tagen Verhandlung am Freitag ein Urteil: Der Mann wurde schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 41-Jährige muss seiner Tochter 100.000 Kronen Schmerzensgeld zahlen und die Prozesskosten übernehmen.

Der Gravensteiner ging in Berufung. Er plädiert auf Freispruch oder Strafmilderung. Es war die Aussage des Mädchens, die das Schöffengericht von der Schuld des Mannes überzeugte, wie Richter Jacob Hinrichsen erklärte.

Vater stritt alles ab

Der 41-jährige biologische Vater, der seit dem 25. Juni 2020 in Untersuchungshaft sitzt, beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Die Tochter leide seit mehreren Jahren in der Intimregion an einer Hautirritation, die mit der Creme „Decubal Repair“ oder Vaseline eingerieben werden muss: „Sie trocknet sich nicht immer korrekt ab, wenn sie uriniert hat. Ich überlasse das aber meist meiner Frau“, so der Angeklagte. Vier- oder fünfmal habe er die Tochter aber selbst eingecremt.

Am 24. Juni 2020 war seine Frau später als gewohnt nach Hause gekommen. Deshalb hatte er die Tochter nach einem Sprung in den Pool selbst eingerieben. Anschließend hatte das Mädchen der Mutter gesagt, dass der Vater sie unziemlich berührt habe. Die Frau konfrontierte ihren Ehemann. „Ich flog vom Sofa hoch. Eine Schockreaktion“, erklärte der 41-jährige Mann im Gericht. Die Mutter hatte die Polizei angerufen, und der Mann bekam den Bescheid, dass er die Nacht woanders verbringen müsse.

Das Bettlaken gewechselt

Der 41-Jährige war am nächsten Tag wieder in das Zuhause der Familie gekommen. Die Tochter wurde währenddessen in Esbjerg von der Polizei verhört. Er hatte eine neue Topmatratze auf das Doppelbett gelegt und ein neues Laken darüber gespannt. „Warum?“, fragte Staatsanwalt Kristen Flethøj Ege.

„Ich habe nicht drüber nachgedacht. Nach dem Verhör wollten Mutter und Tochter für ein paar Tage zum Großvater – ich wollte einfach auf gut Wetter machen“, so der 41-jährige Vater. Er hatte gegenüber der Polizei anfangs nicht die neue Matratze, die das Paar von seiner Schwiegermutter erhalten hatte, erwähnt: „Ich hatte nachts nur ganz wenig geschlafen. Ich wollte einfach nicht, dass das Ganze ernstgenommen wird.“

Der im Juni aufgrund von Stress krankgeschriebene Vater wurde nach dem Videoverhör der Tochter festgenommen.

Ärzte fanden Läsion

Die zwei Videoaufnahmen der sechsjährigen Tochter wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abgespielt.

Das Mädchen wurde nach der Anzeige des Vaters von mehreren Ärzten untersucht. Bei der Sechsjährigen wurde eine Läsion am Jungfernhäutchen festgestellt. Diese Verletzung war einen Monat später verheilt. Das Mädchen war laut Vater weder hingefallen noch hatte sie sich anderweitig verletzt. Dem Vater zufolge hatte die Tochter trotz ihres jungen Alters einen sexuellen Fokus. So hatten die Kinder im Kindergarten viel über Frauen und Männer gesprochen.

Mutter hat Scheidung beantragt

Die Mutter des Mädchens verkündete ihrem in U-Haft sitzenden Mann im Februar, dass sie sich scheiden lassen will. 

Im Gericht zweifelte sie nicht an seiner Schuld. Die Tochter hatte ihrer Mutter gesagt: „Wir spielten dieses Spiel. Er hat mich dort angefasst.“ „Wo hat er dich denn gewaschen“, fragte die Mutter. „Mit dem Finger und dem Piephahn“, meinte das Mädchen. Der Vater hatte das Gespräch mitgehört und hatte gerufen: Worüber sprecht ihr? Das Mädchen hatte anschließend ganz bedrückt dreingeschaut und war ganz fern.

Das Mädchen wurde bei den Großeltern abgeliefert. Die Mutter rief den Opferratgeber an. In den vergangenen Jahren hatte das Mädchen nicht allein zu Hause bei ihrem Vater sein wollen. Die Ehefrau war davon überzeugt, dass der Vater das Laken von seinem Bett verstecken wollte. 

Das ist wohl das Schlimmste, was einem zur Last gelegt werden kann.

Carsten Højer, Rechtsanwalt

 

Der 41-jährige Mann wurde im Dezember 2019 beschuldigt, die Tochter einer Freundin der Mutter unziemlich berührt zu haben. Diese Anklage wurde aber fallengelassen. Der Mann war bis Freitag nicht vorbestraft. Er ist laut Amtsarzt normal begabt und nicht geistesgestört. Der Mann hat 18 Jahre lang Skunk genommen, diesen Missbrauch aber im Februar 2020 gestoppt.

Mädchen sehr glaubhaft

Der Staatsanwalt Kristen Ege leitete sein Plädoyer mit der Aussage des Opfers ein: „Papa hat mich mit seinem Penis und einem Finger gewaschen.“ Sie hatte auch die schwarze Gleitcreme-Dose erwähnt, die eigentlich ihrer Mutter gehörte. Eingerieben wurde sie mit einer ganz anderen Creme in einer ganz andersfarbigen Tube, wenn es um ihre Hautirritation ging.

Das Mädchen hatte die Polizeiassistentin immer wieder korrigiert, wenn diese etwas Falsches bei der Vernehmung in Esbjerg sagte. „Das bekräftigt ihre Glaubwürdigkeit“, meinte Ege. „Der Mann ist sexuell abweichend“, meinte der Ankläger. Mit dem neuen Laken wollte der Angeklagte Spuren verwischen. Der Mann konnte sein Laken aber nicht in die Waschmaschine stopfen, weil die Mutter vorher die Waschmaschine gestartet hatte. Kristen Ege plädierte für sieben Jahre Haft.

Die Polizei hatte auf dem Handy des 41-Jährigen einige Bilder mit kinderpornografischem Inhalt gefunden.

Berechtigte Zweifel: Freispruch

Der Rechtsanwalt des 41-Jährigen kam zu einem ganz anderen Schluss: Er plädierte auf Freispruch. „Das ist wohl das Schlimmste, was einem zur Last gelegt werden kann“, stellte Carsten Højer fest. Er erinnerte das Schöffengericht daran, dass Kinder oft nicht unterscheiden können, ob sie etwas selbst erlebt oder von anderen zu wissen bekommen haben. Das neue Laken war laut Højer keine merkwürdige Sache. Die Ärzte hatten weder DNA noch Sperma-Reste an der Sechsjährigen finden können.

„Es gibt keine Beweise dafür, dass er das getan hat“, so Carsten Højer. Er fand es auch merkwürdig, dass die Tochter bei dem ersten Verhör alles detailliert beschrieb. Beim zweiten Verhör eine Woche später konnte sie sich an nichts mehr erinnern. „Gibt es berechtigte Zweifel, dann gibt es nur eine Lösung: Freispruch“, meinte Højer. Laut Anwalt gab es keine Beweise für Vergewaltigung. Die Alternative wären lediglich ein paar Monate Gefängnis.

Mutter: „Das war gut"

Der Staatsanwalt Ege hakte mit einer Aussage des Mädchens nach: „Er hat auf mir gesessen und den in mich hineingepresst. Er hörte auf, weil es wehtat.“ Die Übergriffe sollen immer im Bett des Mannes passiert sein.

Die Mutter des Mädchens war nach dem Gerichtsurteil erleichtert. Sie wurde von mehreren Familienmitgliedern umarmt. „Das war gut“, stellte sie wiederholt fest.

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