Coronakrise
Tierkliniken offen: „Tierschutzgesetz gilt auch in Viruszeiten“
Tierkliniken offen: „Tierschutz auch in Viruszeiten“
Tierkliniken bleiben geöffnet
Darf man in Zeiten der Ansteckungsgefahr noch in eine Tierarztpraxis gehen? Ja, sagt der Branchenverband der Tierärzte in Dänemark. „Der Nordschleswiger“ hat mit einem Tierarzt darüber gesprochen, wie man sich als Halter jetzt richtig verhält.
Die Tierärzte in Dänemark befolgen die strengen Sicherheitsvorkehrungen, die von der Regierung zum Schutz vor dem Coronavirus eingeführt worden sind.
Unter Berücksichtigung aller nur möglichen Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden soll der Betrieb in den Kleintierpraxen fortgeführt werden.
„Mit Hinblick auf die Meldung der Behörden, dass eine Reihe von Geschäften und Einkaufszentren schließen muss, ist es unsere Einschätzung, dass dies nicht für Tierarztpraxen gilt – ungeachtet dessen, ob es sich um eine Kleintierpraxis oder einen Landtierarzt handelt.“
Diese Ansage hat der Branchenverband der Tierärzte in Dänemark, „Den Danske Dyrlægeforening“ (DDD), am Mittwochabend gemacht.
Gesundheit des Haustierbestandes sichern
„Die Aufforderung ist, den täglichen Betrieb weiterzuführen, sodass kranke oder verletzte Tiere behandelt werden können und die Gesundheit des Haustierbestandes aufrechterhalten werden kann“, so Hanne Knude Palshof, Vorsitzende von DDD.
In diesem Sinne wird auch die Tierklinik für Gravenstein/Gråsten und Sonderburg, „Dyrehospitalet Gråsten & Sønderborg“ ihren Betrieb weiterführen – unter Berücksichtigung aller möglichen Vorsichtsmaßnahmen.
Wie das in der Praxis aussieht, erläutert Mikkel Markussen. Er ist Partner und Tierarzt der Tierklinik, die in Gravenstein am Sundsnæs 8 und in Sonderburg an der Kirke Allé 10 arbeitet.
Wie verhält man sich, wenn man ein krankes Tier zu Hause hat? „Als Erstes ruft man beim Tierarzt an und macht einen Termin aus. In unserem Wartezimmer wird immer nur eine Person sitzen, alle anderen werden aufgefordert, draußen oder im Auto zu warten oder eine Runde mit ihrem Hund zu gehen“, so der Tierarzt.
Nur gesunde Halter dürfen vorbeikommen
Wichtig für die Mitarbeiter: Wenn der Tierhalter selbst krank ist oder Grippesymptome aufweist, darf man nicht erscheinen. „Dann muss man eine gesunde Person finden, die mit dem Tier vorbeikommt“, unterstreicht Markussen, der als Vorstandsmitglied von „Dyrlægevirksomhedernes Arbejdsgiverforening“ an der Stellungnahme von DDD mitgearbeitet hat.
Wenn das Tier sich zur Behandlung in der Praxis befindet, wird es möglichst nicht vom Tierbesitzer in den Behandlungsraum begleitet. „So haben wir so wenig Menschen wie möglich in einem Raum“, erläutert Markussen.
Abstandsmarkierungen und Desinfektionsmittel
Im Wartezimmer gibt es außerdem Abstandsmarkierungen und Handdesinfektionsmittel. Die fahrende Tierärztin der Klinik besucht weiter die Höfe und behandelt Nutztiere, Hausbehandlungen von Kleintieren werden so weit wie möglich unterlassen.
Eine Frage wird unter Tierhaltern immer wieder diskutiert: Können Hunde und Katzen den Coronavirus übertragen? „Nein, die Untersuchungen haben gezeigt, dass dies nicht möglich ist. Menschen können Hunde und Katzen nicht mit dem Coronavirus anstecken, und Hunde und Katzen können Menschen nicht anstecken“, klärt der Tierarzt auf.
Die gesamte Erklärung des Branchenverbandes der Tierärzte ist hier nachzulesen: https://www.ddd.dk