Gerichtsurteil

Renate Bach in zweiter Instanz schuldig gesprochen

Renate Bach in zweiter Instanz schuldig gesprochen

Renate Bach in zweiter Instanz schuldig gesprochen

Sonderburg/Sønderborg
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Das Urteil des Stadtgerichts ist in zweiter Instanz bestätigt worden. Foto: Sara Eskildsen

Sieben Jahre Haft: Renate Bach ist am Mittwoch vom Westlichen Landesgericht wegen mehrerer Mordversuche an ihrem Ehemann erneut schuldig gesprochen worden.

Neun Geschworene und drei Richter haben am Mittwochvormittag ein einstimmiges Urteil gefällt: Renate Bach ist in mehreren Mordversuchen an ihrem Mann schuldig.

Ihr Mann war zwischen Juli und Dezember 2018 während der Aufenthalte in drei verschiedenen Krankenhäusern mehrfach in tiefe Bewusstlosigkeit gefallen. Als Ursache stellten Ärzte und Ermittler zweifelsfrei eine Vergiftung mit dem Medikament Baclofen fest.

„Es steht fest, dass das Baclofen von einer Person von außerhalb der Krankenhäuser verabreicht wurde. Der Angeklagten wurde Baclofen verschrieben, bei der Hausdurchsuchung wurden 170 Tabletten Baclofen gefunden“, so Richterin Annette Dellgren in ihrer Urteilsbegründung. 

Baclofen im Blut als Ursache zweifelsfrei bewiesen

Zudem sei bewiesen, dass die Ehefrau ihren Mann stets während oder vor den Anfällen besucht hatte. Und dass die Anfälle schlagartig aufhörten, nachdem der Mann auf Anraten eines Oberarztes rund um die Uhr überwacht wurde.

Im Blut des Mannes waren hohe Dosen des muskelentspannenden Medikaments Baclofen festgestellt worden, „die die normale Einnahme des Medikaments bei Weitem übersteigen", zitierte die Richterin eine Analyse der Rechtsmediziner.

Die Richterin fasste zusammen: „Es ist bewiesen, dass es die Angeklagte war,  die das Baclofen verabreicht hat.“

Anschließend folgten die Plädoyers um das Strafmaß. Staatsanwältin Anette Wolf Pedersen forderte eine Gefängnisstrafe nicht unter sieben Jahren. Sie wies als strafverschärfend  auf die hohe Anzahl der Mordversuche hin, auf die Wehrlosigkeit des Opfers und auf den langen Zeitraum, in dem die Taten – über fünf Monate – begangen wurden.

Strafverschärfende Umstände

Die Anwältin Karina Skou plädierte für eine Gefängnisstrafe zwischen vier und fünf Jahren. Sie gab zu bedenken, dass Opfer und Verurteilte eine gute Beziehung führten und sich die gesamte Familie nichts mehr wünsche, als dass Renate Bach baldmöglichst nach Hause kommt. Sie wies auch auf den Gesundheitszustand ihrer 66-jährigen Mandantin hin, die laut eigener Aussage im Gefängnis aufgrund der schlechten Verpflegung eine Zuckerkrankheit entwickelt hat. 

Am Ende fällte das Gericht nach 50-minütiger Beratungszeit das Urteil: sieben Jahre Haft für Renate Bach. Das Gericht sah die Häufigkeit der Mordversuche und die Länge des Zeitraumes als strafverschärfend an. 

In erster Instanz war Renate Bach ebenfalls zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Verurteilte hat die Prozesskosten zu tragen. 

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