Sonderburg

Nichtanschluss an Abwasserkanal löst Bußgelder aus

Nichtanschluss an Abwasserkanal löst Bußgelder aus

Nichtanschluss an Abwasserkanal löst Bußgelder aus

Sonderburg/Sønderborg
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Foto: Terkel Broe Christensen/Ritzau Scanpix

Zwei Hausbesitzer in der Kommune Sonderburg müssen je 5.000 Kronen zahlen, weil sie ihre Häuser nicht an das öffentliche Abwassernetz anschließen lassen wollen. Sie müssen mit weiteren Bußgeldern rechnen, wenn sie sich weiter weigern.

Der Anschluss an einen öffentlichen Abwasserkanal ist keine ganz billige Angelegenheit und muss von den Hauseigentümern selbst bezahlt werden. Einige Hausbesitzer lassen sich daher trotz ihrer Pflicht nicht drängen und verschieben den Anschluss an das öffentliche Entsorgungsnetz auf den Sankt-Nimmerleinstag. Das darf aber nicht ewig dauern. Passiert nichts, erstattet die Kommune Anzeige bei der Polizei.

Zwei Hausbesitzer in der Sonderburger Kommune wurden vor kurzem im Sonderburger Gericht zu einem Bußgeld von je 5.000 Kronen verurteilt. „Wer nicht seiner Pflicht nachkommt, muss damit rechnen, dass es nach einem Schema abläuft“, erklärt die kommunale Mitarbeiterin von der zuständigen Abteilung Technik und Umwelt, Silvia Jovanovic. 

 

Wer sich auch anschließend nicht dem öffentliche Kanalisationsnetz anschließt, muss in regelmäßigen Abständen mit Zwangsgeldern von 500 bis 1000 Kronen rechnen. Das übernimmt die Polizei, wie Jovanovic erklärt. 

Es gebe nicht viele Bürger, die mit einem Bußgeld auf den fehlenden Abwasseranschluss aufmerksam gemacht werden müssen. „Höchstens einer im Jahr“, wie Silvia Jovanovic  erklärt. 

Wird ein Gebiet von der Kommune mit einer neuen Kanalisation versehen, müssen sich die dortigen Anwohner zwangsweise anschließen lassen. 

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