Handlungsplan

Abwanderung der Zuzügler bremsen

Abwanderung der Zuzügler bremsen

Abwanderung der Zuzügler bremsen

Ruth Nielsen
Ruth Nielsen Lokalredakteurin
Sonderburg/Sønderborg
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Das Sonderburger Rathaus. Foto: DN

Der Handlungsplan für Niederlassung 2019-2022 fokussiert darauf, wie die Zuzügler empfangen werden und was getan wird, um sie vor Ort zu halten.

Der Stadtrat hat sein Augenmerk auf die Entwicklung der Bevölkerungszahl gerichtet. Ein Einsatzgebiet befasst sich mit Zuzüglern, auch um den Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskraft befriedigen zu können. Die neuen Bürger sollten sich gern dauerhaft niederlassen.

Doch eine Analyse zeigt, dass bis zu 50 Prozent der Zuzügler in den ersten drei Jahren wieder aus der Gegend wegziehen.   Sie haben es schwer, sich in die neue Umgebung einzuleben. Ein anderer Grund ist, dass die Partner keine Arbeit gefunden haben.

Die Analyse basiert auf Daten über Zu- und Abwanderung 2015, 2016 und 2017. Diese sind   das Ergebnis  von Interviews mit 15 ausländischen und 9 dänischen   Zuzüglern, Telefoninterviews  mit fünf Bürgern und einem Workshop mit 36 Teilnehmern aus Politik, Verwaltung   und Betrieben. Der Handlungsplan soll  den Ursachen auf den Grund gehen, wie es Gerhard Bertelsen (SP) auf der Ratssitzung kürzlich sagte. Der Vorsitzende des Gewerbeausschusses erklärte,  dass es 2017 einen positiven Zuzug gegeben hat. Es kamen um die 1.000 Bürger, davon 179 Dänen, 217 Deutsche, der Rest verteilt sich auf 80 Nationalitäten.

Der Handlungsplan für Niederlassung 2019-2022  fokussiert darauf, wie die Zuzügler empfangen werden und was getan wird, um sie vor Ort zu halten.  Die meisten Zuzügler  kommen wegen des Studiums in die Kommune.

Viele der anvisierten Einsätze  wie Freizeitaktivitäten und Stärkung  sozialer Aktivitäten  der Zuzügler lassen  sich im Rahmen der abgesetzten Mittel in Höhe von 800.000 Kronen tätigen. Andere wiederum  bedürfen einer genaueren Analyse   an Möglichkeiten  und finanziellen Konsequenzen. Dazu zählen Entwicklung   einer Zuzügler-App, Stärkung der Partnerjob–Regelung, und Einrichtung von ZuzüglerWohngemeinschaften bzw. Testwohnungen.

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