Urteil

Fotos von Flüchtlingen: Gericht spricht Fotograf frei

Fotos von Flüchtlingen: Gericht spricht Fotograf frei

Fotos von Flüchtlingen: Gericht spricht Fotograf frei

cvt/Ritzau
Sonderburg/Sønderborg
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Martin Lehmann umzingelt von Polizisten auf der Autobahn bei Pattburg am 9. September 2015. Foto: Ólafur Steinar Gestsson/Ritzau Scanpix

Vor drei Jahren liefen Flüchtlinge bei Pattburg auf die Autobahn. Der Fotograf Martin Lehmann dokumentierte das – obwohl die Polizei ihm das verboten hatte. In Sonderburg wurde Lehmann nun in zweiter Instanz freigesprochen.

Das Westliche Landgericht hat am Mittwoch entschieden, dass es in Ordnung war, als der Pressefotograf Martin Lehmann von der Tageszeitung Politiken vor drei Jahren auf der Autobahn in Nordschleswig fotografierte und die Anweisungen der Polizei missachtete. In erster Instanz war das Stadtgericht von Sonderburg zum selben Urteil gekommen.

 

Der Fotograf war angeklagt, gegen die öffentliche Ordnung verstoßen zu haben, als er sich weigerte, der Polizeianweisung zu folgen, am 9. September 2015 die Autobahn zu verlassen. Rund 300 Menschen befanden sich damals auf der Autobahn, um zu Fuß in Richtung Schweden zu marschieren. Die Polizei verbot es der Presse, das Ereignis von der Autobahn aus zu dokumentieren, weil sie der Meinung war, dass die Flüchtlinge so motiviert würden, den Marsch fortzusetzen.

Die Polizei hatte damals die Autobahn abgesperrt, was zu schwerwiegenden Verkehrsbehinderungen führte. Lehmann wurde, als er der Aufforderung, die Autobahn zu verlassen, nicht befolgte, festgenommen und auf die Polizeiwache in Apenrade gebracht. Er wurde wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung angezeigt und sollte ein Bußgeld von 1.500 Kronen zahlen.

Dies verweigerte der Fotograf – und der Fall ging vor Gericht.

Deutscher Kollege erleichtert über das Urteil

Der Pressefotograf Karsten Sörensen konnte die Anklage schon damals nicht nachvollziehen. Er war am 9. September 2015 ebenfalls auf der Autobahn und fotografierte die Flüchtlingskolonne, bevor er von der Polizei aufgefordert wurde, die Fahrbahn zu verlassen.

„Ob wir die Flüchtlinge durch unser Fotografieren ermutigt haben, weiterzugehen? Das ist völliger Blödsinn. Die Flüchtlinge haben uns gebeten zu bleiben und ihren Weg nach Norden zu dokumentieren. Sie hatten furchtbare Angst, eingesperrt zu werden und wollten, dass jemand dabei ist, der die Vorgänge dokumentiert“, so Sörensen im Januar 2018 zum Nordschleswiger . „Ich habe beispielsweise mit einem Vater gesprochen, der seinen Sohn auf dem Arm trug. Er erzählte, wie entschlossen alle seien, im Notfall bis nach Schweden zu laufen. Eine Ermutigung von unserer Seite wäre da völlig unnötig gewesen.“

Nach der Urteilsverkündung am Mittwoch zeigte sich Sörensen erleichtert: „Gerade an Einsatzstellen, die von der Polizei betreut werden, werden Pressefotografen in Dänemark große Schwierigkeiten gemacht, Ihrer Arbeit nachzugehen.Das wäre so in Deutschland gar nicht denkbar. Ich beglückwünsche Martin Lehmann zu gewonnenen Prozess; mein Vertrauen in die dänische Rechtsbarkeit ist durch dieses zweite, positive Urteil unerschüttert.“

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Leitartikel

Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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