Fluglärm

Wing-Nachbarn fordern Hilfe von der Kommune

Wing-Nachbarn fordern Hilfe von der Kommune

Wing-Nachbarn fordern Hilfe von der Kommune

Hadersleben/Haderslev
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Das Ehepaar Laurits und Agnes Rosenlund hat von Anfang an heftigen Widerstand gegen die Vorgangsweise des Ministeriums geleistet. Hier sind beide auf der Bürgerveranstaltung auf der Fighter Wing Skrydstrup zu sehen. Foto: Ute Levisen

Vereinsvorstand und Bewohnerverein zum Gespräch mit kommunaler Spitze im Rathaus.

Der Vorstand des Vereins „Foreningen Flyvestation Skrydstrups Naboer“ und der Bewohnerverein Bjergvang forderten auf dem Bürgerinformationstreffen, zu dem die Kommune Hadersleben, wie berichtet, am Montag  eingeladen hat,  konkrete Hilfestellung. Und vor allem: Mit Ausnahmegenehmigungen per se solle in Zukunft Schluss sein.

Repräsentanten des Verteidigungsministeriums hatten auf einen Bürgertreffen in Woyens am 1. März angekündigt, die Berechnungen zum Fluglärm für die F-16-Jets überarbeiten zu wollen. Zudem informierte das Ministerium die Bürger darüber, dass  eine weitere Dispensation mit Blick auf die Grenzwerte bei der Kommune Hadersleben beantragt werden soll. Für die Betroffenen laut Verein eine Hiobsbotschaft: Würden doch schon jetzt – gemessen an verschiedenen Parametern – die zulässigen Grenzwerte für Fluglärm überschritten.

Das entsprechende Umweltverträglichkeitsverfahren Verfahren von 1999 – damals noch in Regie des Amtes Nordschleswig – kritisieren die betroffenen Anrainer und der Verein heftig. Bei seinem damaligen Antrag, so geht es aus den Akten hervor, ging das Verteidigungsministerium davon aus, dass 41 Häuser von der Überschreitung unmittelbar betroffen sein würden. Die Kommune könne künftig nicht einfach  Sondergenehmigungen   nach ähnlichem Muster ausstellen: Dann würde sie – wie seinerzeit das Amt – gegen  Richtlinien der Umweltbehörde verstoßen, betonte Agnes Rosenlund, stellvertrettende Vereinsvorsitzende, im Vorfeld des Treffens im Rathaus.

Die Betroffenen fordern Kommune und Ministerium auf, lärmisolierende Maßnahmen zu ergreifen – und zwar nicht nur gegen den Terminallärm, sondern auch gegen den Lärm aus der Luft – und  die Betroffenen schadlos zu halten sowie für juristischen Beistand zu sorgen.

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