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Polizei legt Todesfall im Pflegeheim zu den Akten

Polizei legt Todesfall im Pflegeheim zu den Akten

Polizei legt Todesfall im Pflegeheim zu den Akten

Woyens/Vojens
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Das Pflegeheim Bregnbjerglunden in Woyens Foto: Ute Levisen

Im Fall des Todes einer 85-jährigen Frau im Woyenser Pflegeheim Bregnbjerglunden schließt die Anklagevertretung der süddänischen Polizei den Fall ab, ohne Anklage zu erheben.

Ein 90-jähriger Bewohner des Pflegecenters Bregnbjerglunden in Woyens/Vojens galt als dringend tatverdächtig und wurde unmittelbar nach der Entdeckung der toten Frau am 30. Juli dem Haftrichter in Sonderburg vorgeführt.

 

Ergebnislose Befragung

Die Befragung der Anklagevertretung im Rahmen des Haftprüfungstermins verlief indes ergebnislos, da der Senior einen stark verwirrten Eindruck machte. Der 90-jährige Heimbewohner ist nach dem Haftprüfungstermin wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Haftrichter Leon Fredgaard verhängte damals keine Untersuchungshaft, da, so hieß es in der Begründung, kein hinreichender Verdacht bestand, dass der Heimbewohner die Tat begangen habe. Die Ermittlungen dauerten indes an. Der Vorwurf gegen den Senior wurde aufrechterhalten.

Keine Beweise

Am Mittwoch teilte die Anklagevertretung mit, dass dieser Fall zu den Akten gelegt wird und die Ermittlungen abgeschlossen sind.

 Man habe versucht, Zeugen und technische Spuren auszumachen, die bestätigen, dass es sich bei dem Todesfall um Mord und bei dem verdächtigen Heimbewohner um den Täter handelt. Die Anklagevertretung kommt indes zu dem Schluss, dass es in diesem Fall keine Beweise gibt, die eine Anklage zulassen und zu einem Urteil führen könnten.

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