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Keine Wahlkarte: Was nun?

Keine Wahlkarte: Was nun?

Keine Wahlkarte: Was nun?

Hadersleben/Haderslev
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Der Bürgerservice bietet Alternativen zur Wahlkarte an. Foto: Ute Levisen

Spätestens fünf Tage vor der EU-Wahl sollten alle wahlberechtigten Bürger ihre Wahlkarten erhalten haben. Die Praxis sah bis Dienstagmittag ein wenig anders aus – trotz einer Vereinbarung zwischen dem Kommunalen Landesverband und PostNord, wonach der Versand von Wahlbenachrichtigungen oberste Priorität genießt.

Spätestens am heutigen Dienstag hätten alle Wahlberechtigten der Domstadtkommune ihre Wahlkarten zur Wahl für das Europäische Parlament im Postkasten haben müssen. Soweit die Theorie: Die Praxis sieht trotz einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kommunalen Landesverband und PostNord ein wenig anders aus.

"Merkwürdig"

Zu jenen Bürgern, die bis zum Dienstagmittag keine Wahlkarte erhalten hatten, gehört Irmhild Møller aus Hadersleben. Auch in ihrem Bekanntenkreis gibt es einige Wähler, denen es ebenso erging.
„Ich finde es merkwürdig, dass man keine Informationen darüber finden kann, was in einem solchen Fall zu tun ist“, wundert sich Irmhild Møller. Sie wandte sich daher an den Bürgerservice der Kommune Hadersleben.
Übrigens: Als sie am Nachmittag noch einmal ihren Postkasten öffnete, fand Irmhild Møller darin auch ihre Wahlkarte.

 

Wahlkarten zurück an den Versender

„Einige Bürger haben sich an uns gewandt, weil sie noch keinen Wahlschein erhalten haben“, sagt Anita Tøt vom Bürgerservice. Dafür könne es verschiedene Gründe geben: Umzug, voller Postkasten oder ein Briefkasten ohne Namen, beispielsweise. Bislang hat die Kommune etwa 40 Wahlscheine zurückbekommen, die nicht zugestellt werden konnten. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Post es nicht geschafft hat, die Wahlkarten rechtzeitig zustellen.

Alternativen beim Wählen

Stimmen kann der Bürger dennoch.
„Auch wer von den wahlberechtigten Bürgern keinen Wahlschein erhalten hat, darf seine Stimme abgeben. Dazu können Wahlberechtigte entweder ihre Gesundheitskarte, Fahrerlaubnis oder den Reisepass vorlegen“, wie Anita Tøt erläutert. Dieselbe Vorgehensweise gilt übrigens auch für die Folketingswahl am Tag des Grundgesetzes. Für diese sollten Wahlberechtigte bis spätestens Freitag, 31. Mai, ihre Karte erhalten haben. Falls nicht, sind oben genannte Dokumente eine Alternative.
Wer nicht umgezogen ist, gibt zu beiden Wahlen in denselben Wahllokalen wie bei der vergangenen Wahl seine Stimme ab. Bürger, die umgezogen sind, können Informationen über ihre neue Wahlstätte beim Bürgerservice der Kommune erhalten.

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