ALTES BAUPROJEKT

„Herzog Hans“ ein Fall für die Polizei

„Herzog Hans“ ein Fall für die Polizei

„Herzog Hans“ ein Fall für die Polizei

Hadersleben/Haderslev
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Der Hang ist zwar befestigt – die Probleme der Anteilseigener aber nicht weniger geworden. Foto: Ute Levisen

„Hertug Hans Gården Andelsboligforening“: Die Polizei untersucht die Rolle von Kommune und Bauherr Arkil A/S in einem 28 Jahre alten Bauprojekt.

Die Staatsanwaltschaft hat am 8. November ein Wiederaufnahmeverfahren in Sachen „Hertug Hans Gården Andelsboligforening Haderslev“ eingeleitet: Die Polizei untersucht in diesem Zusammenhang das Agieren der Kommune Hadersleben und der Baufirma Arkil. Hintergrund sind im Frühjahr aufgetauchte Dokumente, die während des vorangegangenen und 2015 wegen Verjährung eingestellten Verfahrens gegen die Kommune und den Bauherrn  Arkil A/S in dieser Sache nicht zugänglich gewesen sind. Dabei handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt mit vielen Winkeln.

Der nun erneut aufgerollte Fall nimmt seinen Anfang Ende der 80er Jahre und umfasst bis Dato etwa 9.000 Dokumente. Darin gehe es u. a., so Svend Brandt, Stadtratspolitiker der Einheitsliste, um eine gesetzwidrig vergebene Baugenehmigung, staatliche Zuschüsse für den Bauherrn der Genossenschaftswohnungen,  obwohl der Verein erst seit 2004 als Genossenschaftsverein registriert ist, und eine Überschreitung der Grundflächenzahl bei der Bebauung. 

„Der Bürgermeister hat die Angelegenheit als verjährt zurückgewiesen, statt den Stadtrat zu informieren“, kritisiert Brandt. Laut Bürgermeister H. P. Geil (V) ist Letzteres aus eben diesem Grund auch nicht notwendig gewesen: „Es gibt keinen Fall von politischer Dimension, über die der Stadtrat hier hätte informiert werden müssen: Die Verjährungsfrist liegt bei 15 Jahren.“ 

Neue Aspekte

Der Nordschleswiger hatte 2012 darüber berichtet, dass auf einem Teil des Grundstücks wegen eines nachgebenden Hanges Einsturzgefahr besteht. Über dieses Kapitel der Geschichte sind die Stadtratspolitiker informiert worden – allerdings nicht über die jüngst aufgetauchten Aspekte. 
So hat es bereits 1995 einen Sachverständigenbericht gegeben, der feststellt, dass die Häuser des Wohnungsvereins im Prinzip nicht bewohnbar seien. Sie sind laut dem Vereinsvorsitzenden auch nicht zu veräußern oder kreditwürdig und stehen zudem auf einem kontaminierten Grundstück. Und: „Der Untergrund, auf dem die Häuser des Wohnungsvereins gebaut worden sind, ist Sumpfgebiet. Dort hätte nie gebaut werden dürfen!“, stellt  Brandt fest. 

Zu demselben Schluss kam vor nunmehr 28 Jahren auch ein Sachverständiger der Kommune. Seine Einwände fanden indes bei der Erteilung der kommunalen Baugenehmigung für den Bauherrn kein Gehör. Hinzu kommen zahlreiche Mängel am Bauprojekt, für die heute keiner mehr verantwortlich sein – oder die Kosten für eine Mängelbeseitigung übernehmen will. Die Leidtragenden sind die 14 Familien, die in diesen Häusern wohnen und in einem Dilemma bisher ungesehenen Ausmaßes gefangen sind. Obgleich der Ursprung der Geschichte fast 30 Jahre zurückliegt: „Es hat in dieser Stadtratsperiode  laufend Neues gegeben. Bis in den Stadtrat ist davon allerdings nichts gedrungen“, moniert Brandt: „Der Bürgermeister wird somit seiner Verantwortung nicht gerecht!“ Brandt hat angekündigt, den Fall des privaten Wohnungsvereins vor den Stadtrat zu bringen  – ganz gleich, wie die Kommunalwahl ausgeht. 

Der Vorsitzende des Wohnungsvereins, Preben Autzen, hat nach eigenen Angaben seit 2013 Bürgermeister Geil laufend über den Fall informiert. Ihm zufolge war es der frühere Justizminister Brian Mikkelsen (Kons.), der ihm geraten habe, sich  mit den neuerlich gewonnenen Erkenntnissen an die Staatsanwaltschaft zu wenden.   

„Bislang liegt uns kein Schreiben der Staatsanwaltschaft vor, doch der Finanzausschuss ist auf seiner Montagssitzung über den Fall informiert worden“, sagte der Ausschussvorsitzende Geil. 
Bislang handelt es sich lediglich um ein Wiederaufnahmeverfahren; Anklage ist  nicht erhoben worden. Erfahrungsgemäß dürften die  Ermittlungen einige Monate währen.  Erst dann wird entschieden, ob Anklage erhoben wird.

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