Coronavirus

Bis auf Weiteres kein Wochenmarkt am Graben

Bis auf Weiteres kein Wochenmarkt am Graben

Bis auf Weiteres kein Wochenmarkt am Graben

Hadersleben/Haderslev
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Der Wochenmarkt wird bis auf Weiteres geschlossen. Foto: Ute Levisen

Die Kommune Hadersleben hat beschlossen, den Wochenmarkt am Graben bis auf Weiteres einzustellen. Damit folgt sie den verschärften Auflagen im Kielwasser der Coronakrise.

Am vergangenen Freitag fand der vorläufig letzte Wochenmarkt am Graben statt. Der Markt am Dienstag fällt bereits aus. Die Polizei war am Freitag, wie berichtet, vor Ort, um zu kontrollieren, ob die Abstandsregeln eingehalten wurden.

Keine Alternative

Obwohl sich Händler und Kunden exemplarisch verhalten hatten, führt an einer vorläufigen Schließung des Wochenmarktes kein Weg vorbei, wie Kent Skovfoged Hansen, Abteilungsleiter von Technik und Umwelt der Kommune, mitteilt.

„Wir haben uns mit der Polizei beraten, die am Freitag auch vor Ort gewesen ist. Obwohl der Markttag ohne besondere Vorkommnisse verlaufen ist, müssen wir uns angesichts der aktuellen Lage an die bestehenden Regeln halten. Diese besagen, dass die Zahl der Teilnehmer an Events und Veranstaltungen zehn nicht übersteigen darf.“

Das Marktverbot gilt bereits ab Dienstag. Foto: Ute Levisen

Entschädigung für Platzmiete

Dabei sei der Kommune durchaus bewusst, dass eine vorläufige Schließung mit erheblichen finanziellen Einbußen für die Händler verbunden ist. Die bereits gezahlte Platzmiete werde den Händlern daher erstattet. 
Momentan informiert die Abteilung Technik und Umwelt der Kommune alle betroffenen Händler, dass der Wochenmarkt am Dienstag und in den darauffolgenden Wochen nicht stattfinden kann.

Neben den Markthändlern sind 13 Cafés, Restaurants und Bars der Domstadt betroffen, die bereits eine Gebühr für eine Genehmigung der Außengastronomie bezahlt haben. Ihnen wird diese Gebühr für zunächst einen Monat erstattet.
Skovfoged Hansen rechnet damit, dass der Wochenmarkt erst wieder geöffnet werden kann, wenn die Behörden die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufheben, die ein Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen umfassen.

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