VUC Syd

Behörde: Keine Klage gegen VUC-Syd-Revisor

Behörde: Keine Klage gegen VUC-Syd-Revisor

Behörde: Keine Klage gegen VUC-Syd-Revisor

Hadersleben/Haderslev
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Der frühere Hauptsitz des VUC Syd am Haderslebener Hafen Foto: Ute Levisen

Die Behörde STUK des Unterrichtsministeriums wird die frühere Revisionsfirma des VUC Syd doch nicht vor den Kadi bringen.

Die „Behörde für Unterricht und Qualität“ (STUK) des dänischen Unterrichtsministeriums wird das Revisionsunternehmen EY, die früheren Revisoren des VUC Syd, doch nicht verklagen. Das teilte die Behörde der Tageszeitung JydskeVestkysten auf Anfrage schriftlich mit.

Rückzieher

Die Klageinstanz „Revisornævnet“ hatte das global agierende Unternehmen vom Vorwurf diverser Versäumnisse bei der Revision der Erwachsenenbildungseinrichtung freigesprochen. Zuvor hatte STUK darauf gedrängt, das Revisionsunternehmen von seiner Verpflichtung beim VUC Syd zu entbinden.
Darüber hinaus hatte die Behörde STUK, wie berichtet, im Vorsommer angekündigt, eine eventuelle Klage gegen das Unternehmen EY vor Gericht durch den festen Anwalt des Staates, „Kammeradvokaten“, prüfen zu lassen. Davon nimmt die Behörde nun Abstand. Zu den Hintergründen dieser Entscheidung hat die Behörde keinen weiteren Kommentar, wie es heißt.

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