Gerichtsurteil

Angeklagter gesteht Mord in Heisagger

Angeklagter gesteht Mord in Heisagger

Angeklagter gesteht Mord in Heisagger

Sonderburg/Heisagger
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Der 41-jährige Angeklagte leidet laut gerichtsmedizinischem Gutachten an Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig. (Archivfoto) Foto: Ute Levisen

In Sonderburg ist am Dienstag ein 41-Jähriger aus der Kommune Hadersleben wegen Mordes verurteilt worden. Er hatte im Oktober vergangenen Jahres in Heisagger seinen 72-jährigen Nachbarn erschlagen.

Im Oktober vergangenen Jahres ist ein 72-jähriger Rentner in Heisagger ermordet worden (wir berichteten). Ein 40-jähriger Tatverdächtiger wurde damals festgenommen und zu vier Wochen Untersuchungshaft verurteilt. Der Tatverdächtige hatte die Tat zwar bestritten, jedoch keine Rechtsmittel gegen die Anordnung des Richters eingelegt.

Elf Monate später ist der Fall nun offiziell abgeschlossen. Der inzwischen 41-Jährige, der sich als Nachbar des Ermordeten entpuppte, ist am Dienstag, 15. September, dem Richter in Sonderburg vorgeführt worden. Er wurde wegen des Mordes an seinem 72-jährigen Nachbarn angeklagt und hat die vorsätzliche Tötung gestanden.

Angeklagter fühlte sich verfolgt

Wie „jv.dk“ berichtet, habe der Angeklagte erklärt, einen Vorschlaghammer aus seiner Wohnung genommen und sich auf den Weg zu seinem Nachbarn gemacht zu haben, um ihn zu töten. Den Hammer habe er hinter seinem Rücken versteckt, während er sich mit dem Opfer in dessen Garage unterhielt, schreibt „JydskeVestkysten“. Als das Opfer sich umdrehte, habe er mit dem Vorschlaghammer mehrmals zugeschlagen.

Vor Gericht gab er an, sich von dem Opfer verfolgt gefühlt zu haben, berichtet Sonderanklägerin Rikke Brændgaard-Nielsen.

Verwahrungsurteil

Laut Gutachten des gerichtsmedizinischen Rates leidet der Angeklagte an Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung plädierten für ein Verwahrungsurteil. Er ist zur Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ohne zeitliche Befristung verurteilt worden. Ihm steht jedoch das Recht zu, nach fünf Jahren eine Neueinschätzung anzuforden.

Der Angeklagte hat das Urteil angenommen und ist nicht in Berufung gegangen.

Dieser Artikel wurde zuletzt um 17.06 Uhr aktualisiert

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