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Knallhartes Urteil wegen „Wahnsinnsfahrt"

Knallhartes Urteil wegen „Wahnsinnsfahrt"

Knallhartes Urteil wegen „Wahnsinnsfahrt"

Hadersleben/Woyens
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190 PS verstecken sich unter der Motorhaube der Polizeiwagen. Dagegen kam der Audi des Missetäters letztendlich nicht an. Die Polizei stellte den 26-Jährigen in Toftlund. Foto: Ute Levisen

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Ein junger Mann aus der Kommune Hadersleben ist seinen Führerschein für elf Jahre los – seinen Audi ohnehin. Das Sonderburger Gericht kannte kein Pardon und verurteilte den Mann wegen rücksichtslosen Fahrens. Dessen Sündenregister ist ellenlang. So raste der 26-Jährige mit 125 Kilometern pro Stunde durch Hoptrup und lieferte sich eine wahnwitzige Verfolgungsjagd mit der Polizei – unter Drogeneinfluss.

Ein Mann aus der Woyenser Gegend ist seinen Führerschein wegen einer Wahnsinnsfahrt durch die Kommune Hadersleben für acht Jahre los und muss ein Bußgeld in Höhe von 9.300 Kronen zahlen. Überdies hat die Polizei den Audi des 26-Jährigen beschlagnahmt.

So lautet die Entscheidung des Sonderburger Gerichts, das den 26-Jährigen soeben wegen einer „Wahnsinnsfahrt“ im Vorjahr verurteilt hat. Nach Angaben der Tageszeitung „JydskeVestkysten“ war der junge Mann im Januar vergangenen Jahres mit 125 Kilometern pro Stunde durch Hoptrup gerast – unter anderem. Dort gilt Tempo 50.

Verfolgungsjagd: Mit 180 Sachen über die Landstraße

Damit nicht genug: Als die Polizei daraufhin die Verfolgung aufnahm, flüchtete der junge Mann in seinem Audi über die Landstraße in Richtung Oberjersdal (Over Jerstal), wobei er zeitweise eine Spitzengeschwindigkeit von 180 Kilometern pro Stunde erreicht haben soll. Erst in Toftlund konnte die Polizei, die Verstärkung angefordert hatte, den Mann stoppen.

Zwei schwerwiegende Delikte an einem Tag

Wie sich herausstellte, stand der 26-Jährige unter Drogeneinfluss. Hinzu kommt, dass er am selben Tag auch auf Seeland wegen rücksichtslosen Fahrens unter Drogeneinfluss gestoppt worden war, wie „jv.dk“ schreibt. Das dortige Gericht hatte den Mann im Januar dieses Jahres zu einem Bußgeld in Höhe von 15.500 Kronen verurteilt. Zudem wird ihm für weitere drei Jahre der Führerschein entzogen.
 

Verschärfte Gesetzgebung bei „Wahnsinnsfahrt“

Unter „Wahnsinnsfahrt“ (vanvidskørsel) versteht die dänische Gesetzgebung alle Fahrten, bei denen die Geschwindigkeit mit mehr als 100 Prozent überschritten wird. Auch das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde oder mehr sowie das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 2,00 Promille ist von der verschärften Gesetzgebung umfasst. Das Gesetz trat im März 2021 in Kraft, nachdem es in den vorangegangenen Jahren bei illegalen Autorennen zu schweren Unfällen gekommen war.
 

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