Volksverhetzung

Höchstrichterlicher Freispruch für „Asylspray“-Trio

Höchstrichterlicher Freispruch für „Asylspray“-Trio

Höchstrichterlicher Freispruch für „Asylspray“-Trio

Hadersleben/Haderslev
Zuletzt aktualisiert um:
Im Kielwasser der Flüchtingskrise fanden auch in Hadersleben Demonstrationen gegen Rassismus statt. Foto: Ute Levisen/Archiv

Der Urteilsspruch fiel denkbar knapp aus: Der oberste Gerichtshof Dänemarks sprach drei Männer vom Vorwurf der Volksverhetzung frei und hob damit das Urteil des Stadtgerichts und des Westlichen Landgerichts auf. Das Trio hatte vor vier Jahren „Asylspray“ in der Fußgängerzone verteilt.

Der oberste Gerichtshof sprach die drei Männer vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Das Trio, ehemalige Anhänger der inzwischen zu Grabe getragenen Partei „Danskernes Parti“, hatte im Kielwasser der Flüchtlingskrise vor vier Jahren sogenanntes „Asylspray“ in der Fußgängerzone von Hadersleben verteilt, um ihre Unzufriedenheit mit der Flüchtlingspolitik zum Ausdruck zu bringen. Die damaligen Parteimitglieder wollten mit ihrem „Asylspray“ im Zuge ihrer Aufstellungskampagne für das Folketing auf sich aufmerksam machen, was ihnen auch gelungen ist.

Urteile aufgehoben

Drei der fünf Richter votierten für einen Freispruch und hoben somit die Urteile der beiden vorangegangenen Instanzen, Sonderburger Stadtgericht und Westliches Landgericht, auf.

Verhöhnung – aber nur generell

Das Höchstgericht bezeichnete die Äußerungen und Handlungen der Männer während ihrer Parteikampagne zwar als verhöhnend und herabwürdigend, doch begründet es den Freispruch damit, dass diese nicht gegen eine bestimmte Volksgruppe gerichtet gewesen seien, sondern generell gegen „nicht westliche Migranten und Asylbewerber“.

Damit kann das Trio nach Auffassung der Mehrheit der Richter nicht wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Deren Paragraf greift dann, wenn Menschen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung verunglimpft werden.

Auf dieser Argumentation hatte auch der Rechtsanwalt des Trios seine Verteidigung aufgebaut. Die Kosten aller Verfahren trägt die Staatskasse.

Mehr lesen